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Umsatzsteuererklärungen

Die Umsatzsteuererklärung ist eine Steuererklärung in Deutschland, mit der der Jahresumsatzsteuerbetrag gegenüber dem Finanzamt festgehalten wird. Sie dient der endgültigen Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr und ergänzt die regelmäßig abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen.

Inhalt und Zweck: Der Bericht umfasst die Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen (ausgehende Steuer) sowie die

Verpflichtung und Fristen: Unternehmer, die Umsatzsteuer schulden oder zu Vorsteuer berechtigt sind, müssen in der Regel

Verfahren nach der Einreichung: Das Finanzamt prüft die Angaben und erlässt eine Umsatzsteuerfestsetzung. Unstimmigkeiten können zu

Bezug und Unterschiede: Die Umsatzsteuererklärung unterscheidet sich von der Umsatzsteuervoranmeldung, die regelmäßig (monatlich oder vierteljährlich) erfolgt,

Vorsteuer
aus
Eingangsleistungen
(abziehbare
Steuer).
Hinzu
können
ggf.
Anpassungen
aus
besonderen
Regelungen,
zum
Beispiel
Regelungen
bei
innergemeinschaftlichen
Erwerbungen
oder
Reverse-Charge-Verfahren,
gehören.
Die
Umsatzsteuererklärung
bildet
die
Basis
für
eine
Abschlussfestsetzung
durch
das
Finanzamt,
aus
der
sich
eine
Zahllast
oder
eine
Erstattung
ergeben
kann.
eine
Umsatzsteuererklärung
abgeben.
Die
Frist
zur
Abgabe
beträgt
üblicherweise
der
31.
Juli
des
Folgejahres;
bei
Abgabe
durch
einen
Steuerberater
können
sich
die
Fristen
bis
zum
Ende
des
zweiten
Jahres
verschieben.
Die
elektronische
Übermittlung
erfolgt
über
das
ELSTER-Portal.
Nachforderungen
oder
Erstattungen
führen.
Verspätete
Einreichung
kann
zu
Ordnungsgeldern
oder
Zinsforderungen
führen.
um
die
Steuerschuld
während
des
Jahres
vorab
zu
begleichen.
Die
Jahreserklärung
fasst
diese
Vorauszahlungen
zusammen
und
korrigiert
sie
bei
Bedarf.