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Totgeburtsfall

Totgeburtsfall bezeichnet in der Medizin den Tod eines Fötus während der Schwangerschaft bzw. unmittelbar bei der Geburt. Häufige Definitionsgrenzen sind das Überschreiten der 20. Schwangerschaftswoche oder ein Geburtsgewicht von etwa 500 g; in vielen Ländern wird der Tod durch fehlenden Herzschlag entsprechend dokumentiert.

Ursachen sind vielfältig: Fetale Anomalien, Infektionen, placentare Probleme (z. B. Insuffizienz, Ablösung), Nabelschnurkomplikationen, mütterliche Erkrankungen (Hypertonie,

Diagnose und Geburt: Der Tod des Fötus wird meist durch Ultraschall oder den fehlenden Herzschlag bestätigt.

Untersuchungen: Zur Abklärung können eine Autopsie des Fötus, eine Plazentauntersuchung, genetische Tests (Karyotyp) sowie Infektionsdiagnostik erfolgen.

Unterstützung: Betroffene benötigen oft emotionale Unterstützung und Trauerbegleitung. Angebote umfassen psychologische Beratung, Trauerrunden, Selbsthilfegruppen und Informationen

Dokumentation und Statistik: Totgeburten sind in vielen Ländern meldepflichtig. Die Registrierung erfolgt über Geburts- und Totgeburtenstatistiken;

Diabetes,
Gerinnungsstörungen),
Umwelt-
oder
Lebensstilfaktoren
(Rauchen,
Adipositas).
In
vielen
Fällen
bleibt
der
Grund
ungeklärt
(idiopathisch).
Danach
wird
die
Geburt
eingeleitet;
die
Art
der
Entbindung
richtet
sich
nach
medizinischer
Indikation
(vaginal
oder
Kaiserschnitt).
Die
Geburt
wird
medizinisch
betreut;
Schmerz-
und
Begleitmaßnahmen
sind
verfügbar.
Die
Ergebnisse
helfen
bei
der
Ursachenklärung,
Beratung
und
Planung
zukünftiger
Schwangerschaften.
Eine
Einwilligung
der
Eltern
ist
erforderlich.
zu
Rechten
sowie
zu
Reproduktionsplänen
in
der
Zukunft.
die
Einstufung
orientiert
sich
an
Gestationsalter,
Geburtsgewicht
und
vermuteter
Ursache.
Präventionsmaßnahmen
fokussieren
auf
Risikofaktorenmanagement
in
der
Schwangerschaft.