Tonrechte
Tonrechte bezeichnet die Rechtsansprüche an Tonaufnahmen, also an der festgehaltenen Tonspur einer Aufnahme. Sie stehen damit im Gegensatz zu den Rechten an der zugrunde liegenden Musikkomposition (Noten, Melodie, Text) und zu den Aufführungs- bzw. Ausübungsrechten der Künstler. Üblicherweise liegt der Eigentum an den Tonrechten beim Inhaber der Masteraufnahme, meist einem Tonträgerunternehmen oder dem Produzenten der Aufnahme. Die Nutzung dieser Rechte umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung sowie in bestimmten Fällen die Synchronisation mit audiovisuellen Werken.
Nutzungsformen und Lizenzierung: Für die Nutzung einer Tonaufnahme in Films, Fernsehen, Werbung oder digitalen Plattformen benötigt
Beziehungen zu anderen Rechten: Tonrechte sind eng verknüpft mit Nebenrechten der ausübenden Künstler (Leistungsschutzrechte) und den
Bedeutung: Tonrechte spielen eine zentrale Rolle in Musik-, Film- und Werbeindustrien sowie bei der Distribution von