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Tonrechte

Tonrechte bezeichnet die Rechtsansprüche an Tonaufnahmen, also an der festgehaltenen Tonspur einer Aufnahme. Sie stehen damit im Gegensatz zu den Rechten an der zugrunde liegenden Musikkomposition (Noten, Melodie, Text) und zu den Aufführungs- bzw. Ausübungsrechten der Künstler. Üblicherweise liegt der Eigentum an den Tonrechten beim Inhaber der Masteraufnahme, meist einem Tonträgerunternehmen oder dem Produzenten der Aufnahme. Die Nutzung dieser Rechte umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung sowie in bestimmten Fällen die Synchronisation mit audiovisuellen Werken.

Nutzungsformen und Lizenzierung: Für die Nutzung einer Tonaufnahme in Films, Fernsehen, Werbung oder digitalen Plattformen benötigt

Beziehungen zu anderen Rechten: Tonrechte sind eng verknüpft mit Nebenrechten der ausübenden Künstler (Leistungsschutzrechte) und den

Bedeutung: Tonrechte spielen eine zentrale Rolle in Musik-, Film- und Werbeindustrien sowie bei der Distribution von

man
in
der
Regel
zwei
Lizenzen:
die
Masterlizenz
von
dem
Rechteinhaber
der
Aufnahme
(Masterrechte)
und
eine
Lizenz
an
der
zugrunde
liegenden
Komposition,
oft
vertreten
durch
den
Verleger
oder
den
Rechteinhaber
der
Musik
(Verlags-
bzw.
Kompositionsrechte).
In
der
Praxis
erfolgt
die
Abwicklung
vielfach
über
Labels,
Verwertungsgesellschaften
oder
spezialisierte
Lizenzplattformen.
In
Deutschland
spielen
Verwertungsgesellschaften
eine
Rolle
bei
der
Regelung
der
Aufführungs-
und
mechanischen
Rechte
an
Musikalischen
Werken;
die
tonträgerspezifischen
Lizenzen
werden
jedoch
überwiegend
direkt
mit
dem
Rechteinhaber
oder
dessen
Vertretern
verhandelt.
Urheberrechten
an
der
Komposition.
Die
genaue
Rechtslage
variiert
international,
bleibt
aber
grundlegend:
Masterrechte
regeln
die
Nutzung
der
Aufnahme
selbst,
während
die
Rechte
an
der
Musikkomposition
deren
Verwendung
in
Verbindung
mit
der
Aufnahme
regeln.
Inhalten
in
digitalen
Märkten.
Unlizenzierte
Nutzung
kann
rechtliche
Folgen
haben.