Tokenhaltung
Tokenhaltung bezeichnet im Kontext digitaler Token und Blockchain-Anwendungen die Praxis des Erwerbs, Aufbewahrens und Verwaltens von Token durch natürliche oder juristische Personen. Zentral ist der Tokeninhaber oder dessen custody-Holder, der die Token in einer Wallet oder bei einem Dienstleister verwahrt und die damit verbundenen Rechte ausübt. Tokenhaltung umfasst sowohl die physische Speicherung der Token (Schlüssel- oder Seed-Verwahrung) als auch die Nutzung der Rechte, die der Token verleiht.
Token können unterschiedliche Rechte verknüpfen. Bei Governance- oder Utility-Token können Inhaber Mitspracherechte in Proposals, Zugang zu
Es gibt verschiedene Tokenarten, hauptsächlich fungible Token (z. B. ERC-20-ähnliche Token) und nicht-fungible Token (NFTs). Die
Regulatorisch kann Tokenhaltung steuerliche Pflichten, Offenlegungs- und Meldepflichten sowie je nach Token-Art auch Wertpapier- oder Wertrechte-Regelungen
In der Praxis umfasst Tokenhaltung Erwerb, Speicherung, Transfer, Staking, Abstimmung und ggf. Verkauf der Token. Risiken