Terminverzug
Terminverzug bezeichnet im Zivilrecht den Verzug des Schuldners, wenn eine vertragliche Leistung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer festgesetzten Frist fällig geworden ist und unaufgefordert oder trotz Aufforderung nicht erbracht wird. Er entsteht grundsätzlich, wenn Fälligkeit und Leistungsbereitschaft zusammenfallen und der Schuldner nicht liefert. Im deutschen Recht wird der Verzug des Schuldners in erster Linie durch § 286 BGB geregelt. Üblicherweise muss der Gläubiger eine Mahnung oder eine Nachfrist setzen, es sei denn, es handelt sich um ein Fixgeschäft oder die Leistung ist durch die vertragliche Vereinbarung sofort fällig, sodass kein Nachfristbedarf besteht.
Voraussetzungen des Terminverzuges sind die Fälligkeit der Leistung, das Nichtleisten durch den Schuldner und in vielen
Rechtsfolgen umfassen die Möglichkeit des Gläubigers, sofort Leistung zu verlangen, Verzugszinsen zu verlangen und Verzugsschäden geltend
Im Vergleich zu anderen Leistungsstörungen unterscheidet Terminverzug sich durch die zeitliche Note der Fälligkeit und die