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Fixgeschäfts

Fixgeschäft (Plural: Fixgeschäfte; Genitiv: des Fixgeschäfts) bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Leistungszeitpunkt festgelegt und für den Vertragszweck wesentlich ist. Der wichtigste Charakterzug eines Fixgeschäfts besteht darin, dass die rechtzeitige Erfüllung der Leistung zentral ist; eine verspätete Erfüllung spürbar den Vertragszweck beeinträchtigt.

Wichtige Rechtsfolge ist, dass der Schuldner bereits mit Ablauf des festgesetzten Termins in Verzug geraten kann,

Es unterscheidet sich damit vom so genannten Verzugsgeschäft, bei dem der Verzug erst nach einer Mahnung oder

In der Praxis kommt Fixgeschäftsdenken vor allem dort vor, wo Zeitpunkte eine entscheidende Rolle spielen. Der

ohne
dass
eine
Mahnung
nötig
wäre.
Der
Gläubiger
kann
nach
Eintritt
des
Fixtermins
Rücktritt
vom
Vertrag
erklären
oder
Schadensersatz
wegen
Nichterfüllung
verlangen.
In
vielen
Fällen
ist
eine
nachträgliche
Erfüllung
nicht
mehr
möglich
oder
dem
Zweck
des
Vertrags
widersprechend;
daher
wird
der
Vertrag
bei
Verzug
in
der
Regel
als
verletzt
angesehen.
Das
Verlangen
nach
einer
Nachfrist
ist
bei
Fixgeschäften
typischerweise
nicht
erforderlich.
einer
gesetzten
Nachfrist
entsteht.
Fixgeschäfte
finden
sich
häufig
in
Handelsbeziehungen,
etwa
bei
Lieferungen
zu
einem
bestimmten
Datum,
bei
Terminvereinbarungen
für
Dienstleistungen
oder
bei
der
Lieferung
verderblicher
Waren.
Begriff
ist
Teil
des
deutschen
Zivilrechts
und
wird
auch
in
vergleichbaren
Rechtsordnungen
verwendet,
um
die
besondere
Bedeutung
eines
festgelegten
Leistungszeitpunkts
zu
kennzeichnen.