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Telemediengesetze

Das Telemediengesetz (TMG) ist das zentrale deutsche Bundesgesetz zur Regulierung von Telemediendiensten, also elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten wie Websites, Online-Shops, Blogs, E-Mail-Diensten und Apps. Es schafft den rechtlichen Rahmen für die Erbringung solcher Dienste in Deutschland und setzt EU-Richtlinien zur elektronischen Handelstätigkeit um. Ziel ist Transparenz, Verbraucherschutz und Rechtsklarheit im Informationsverkehr.

Zu den zentralen Pflichten gehören die Impressumspflicht, also die Angabe von Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des

Haftungstechnisch unterscheidet das TMG zwischen eigenen Inhalten des Diensteanbieters und Inhalten Dritter. In der Regel haften

Das TMG arbeitet eng mit dem Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) zusammen. Es ergänzt und konkretisiert datenschutzrelevante Pflichten und

Diensteanbieters.
Zudem
sind
Hinweise
zum
Datenschutz
und
Informationen
zur
Art
und
Weise
der
Datenerhebung
und
-verarbeitung
zu
geben.
Bei
der
Nutzung
von
Cookies
oder
Tracking-Technologien
gelten
Prinzipien
der
Transparenz
und
Einwilligung.
Anbieter
müssen
zudem
klare
Nutzungsbedingungen,
AGB
und
Datenschutzhinweise
bereitstellen
und
bei
der
Erhebung
personenbezogener
Daten
entsprechende
Schutzmaßnahmen
beachten.
Anbieter
erst
dann
für
rechtwidrige
Inhalte
Dritter,
wenn
sie
Kenntnis
davon
erlangen
und
nichts
unternehmen;
nach
Kenntnisnahme
müssen
sie
die
rechtswidrigen
Inhalte
entfernen
oder
den
Zugang
dazu
sperren.
Bei
technischen
Dienstleistungen
wie
Durchleitung,
Speicherung
oder
Hosting
gelten
besondere
Haftungserleichterungen,
sofern
keine
Kenntnis
von
Rechtsverletzungen
besteht
und
regelmäßige
Prüfungspflichten
nicht
verletzt
werden.
Informationspflichten
im
Zusammenhang
mit
der
Bereitstellung
telemedialer
Dienste
in
Deutschland.