Teilautonomie
Teilautonomie bezeichnet eine Form der Selbstverwaltung, bei der eine Gebietseinheit oder eine Gruppe innerhalb eines übergeordneten Staates befugt ist, in bestimmten Politikfeldern eigenständig Entscheidungen zu treffen, ohne dass sie vollständig souverän ist. Sie liegt zwischen vollständiger Autonomie und zentraler Kontrolle und wird in der Regel durch Verfassungen oder spezielle Autonomiegesetze geregelt. Typische Merkmale sind begrenzte Kompetenzen in Bereichen wie Bildung, Kultur, regionaler Planung, Verwaltung oder lokalen Angelegenheiten, eigene Haushaltsmittel sowie institutionelle Organe für lokale Gesetzgebung und Verwaltung. In vielen Rechtsordnungen bleibt die zentrale Regierung in maßgeblichen Fragen der Außen- und Verteidigungspolitik, der Währung und der übergreifenden Rechtsordnung zuständig oder behält Vetorechte und Aufsichtsbefugnisse.
Der genaue Umfang der Teilautonomie variiert stark und hängt von der jeweiligen Verfassung, vom Gesetzgebungsprozess und
Beispiele für Strukturen mit teilautonomem Charakter finden sich in föderalen Systemen oder Staaten mit Sonderstatuten, in