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Systemwahl

Systemwahl ist ein Begriff aus Wirtschaft und Verwaltung, der den Prozess der Auswahl eines Systems beschreibt, das einen definierten Bedarf erfüllt. Er bezeichnet die Entscheidungsfindung bei der Abwägung zwischen konkurrierenden Systemen, Produkten oder Architekturen. Da es sich um einen generischen Begriff handelt, variiert die konkrete Bedeutung je nach Branche, Zweck und Organisation.

Typische Anwendungsfelder der Systemwahl sind Informationstechnologie (z. B. Betriebssysteme, ERP- oder CRM-Systeme), Infrastrukturlösungen (Netzwerke, Rechenzentren) sowie

Der Prozess der Systemwahl folgt in der Regel einem strukturierten Vorgehen: Bedarf, Ziele und Anforderungen definieren;

Herausforderungen sind u. a. unklare Anforderungen, Kostenüberschreitungen, Abhängigkeiten von Anbietern (Lock-in), Integrations- und Migrationsprobleme sowie organisatorische

organisatorische
oder
digitale
Verwaltungsplattformen.
In
der
öffentlichen
Verwaltung
kann
Systemwahl
die
Auswahl
einer
Plattform
für
E-Government,
Datenaustausch
oder
Ressourcenteilung
betreffen.
In
Unternehmen
umfasst
sie
oft
die
Entscheidungsfindung
zwischen
verschiedenen
Anbietern,
Architekturen
oder
Cloud-Modellen.
Alternativen
identifizieren;
Bewertungskriterien
festlegen
(Funktionalität,
Interoperabilität,
Sicherheit,
Skalierbarkeit,
Kosten);
Anbieterauswahl,
Anfragen,
Proof
of
Concept
oder
Pilotprojekte;
Due
Diligence
und
Risikobewertung;
Entscheidungsdokumentation
und
Umsetzungsplanung;
Implementierung
und
Evaluation
nach
der
Einführung.
Widerstände.
Eine
transparente
Entscheidungsgrundlage,
Einbindung
relevanter
Stakeholder
und
eine
iterative
Validierung
mit
Nutzern
und
Technik
sollen
die
Qualität
der
Systemwahl
erhöhen.