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Straftäterstatus

Straftäterstatus ist ein umgangssprachlicher Begriff, der den Status einer Person beschreibt, die eine Straftat begangen hat und deshalb als Straftäter gilt. Der Begriff wird häufig in Medien, öffentlichen Debatten oder im Alltag verwendet, ist aber kein offiziell festgelegter Rechtsbegriff in der deutschen Rechtsordnung. Offiziell relevant sind vielmehr der Eintrag in das Strafregister und die daraus resultierenden Rechtsfolgen.

In Deutschland werden Straftaten im Bundeszentralregister erfasst. Über entsprechende Auszüge aus dem Register können Behörden oder,

Die Folge eines Straftäterstatus können Rechte und Chancen im Arbeitsleben, im Bildungsbereich oder im Zugang zu

In Debatten wird der Straftäterstatus oft im Spannungsfeld zwischen öffentlicher Sicherheit und Reintegration diskutiert. Kritiker fordern

in
bestimmten
Fällen,
Arbeitgeber
Einträge
einsehen,
etwa
über
ein
Führungszeugnis
oder
ein
erweitertes
Führungszeugnis.
Die
Einsicht
ist
gesetzlich
regelt
und
an
bestimmte
Voraussetzungen
gekoppelt.
Der
Datenschutz
und
das
Persönlichkeitsrecht
schützen
die
Verarbeitung
solcher
sensiblen
Daten,
und
es
gelten
Fristen
und
Regelungen
zur
Tilgung
oder
Zurücknahme
von
Einträgen.
bestimmten
Tätigkeiten
betreffen.
So
können
Bewerbungsverfahren
in
sensiblen
Bereichen,
wie
Kinder-
oder
Jugendeinrichtungen,
Pflegediensten
oder
sicherheitsrelevanten
Jobs,
besonders
streng
prüfen.
Auch
Wohnsituation,
Kontakte
zu
Behörden
und
das
gesellschaftliche
Umfeld
können
beeinflusst
sein.
Gleichzeitig
gibt
es
Bemühungen
um
Resozialisierung
und
faire
Wiedereingliederung;
Tilgungsfristen
und
Rehabilitationsmaßnahmen
sollen
eine
Neubewertung
nach
der
Zeit
ermöglichen.
faire
Chancen
auf
Wiedereingliederung,
während
Befürworter
Sicherungsinteressen
betonen.