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Jugendeinrichtungen

Jugendeinrichtungen sind Einrichtungen der Jugendarbeit, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Raum für Bildung, Beratung, Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe bieten. Sie gehören zur Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Deutschland und dienen der Förderung der persönlichen Entwicklung, der Prävention von Problemen und der Unterstützung beim Übergang ins Erwachsenenalter.

Zu den Jugendeinrichtungen zählen offene Formen der Jugendarbeit wie Jugendhäuser, Jugendzentren oder Begegnungsstätten, in denen regelmäßig

Angebote richten sich in der Regel an Jugendliche und junge Erwachsene bis etwa 27 Jahre, insbesondere an

Träger der Jugendeinrichtungen sind öffentliche Verwaltungen (Jugendämter) sowie freie Träger wie Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Jugendverbände und Initiativen.

Angebote
wie
Bildung,
Sport,
Kultur,
Medienarbeit
und
beratende
Gespräche
stattfinden.
Stationäre
Formen
umfassen
betreute
Wohnformen,
teilstationäre
Hilfen
und
andere
betreute
Unterstützungsangebote
für
junge
Menschen
mit
besonderem
Bedarf.
Daneben
gibt
es
Schulsozialarbeit,
mobile
Streetwork
sowie
Projekte
zur
Prävention,
Integration
und
Partizipation.
Jugendliche
in
Risikosituationen,
mit
Migrationshintergrund
oder
aus
belasteten
familiären
Verhältnissen.
Leistungen
umfassen
Beratung,
Berufs-
und
Bildungsorientierung,
Nachhilfe,
Konflikt-
und
Mediation,
Freizeit-
und
Kulturangebote,
Sprachförderung
sowie
familienunterstützende
Hilfen.
Die
Finanzierung
erfolgt
durch
Kommunen,
Länder,
Bund
und
EU-Mittel.
Die
Qualität
der
Angebote
wird
durch
gesetzliche
Vorgaben,
fachliche
Standards
und
Qualitätssiegel
sichergestellt,
und
die
Einrichtungen
arbeiten
häufig
mit
Schulen,
Jugendhilfeeinrichtungen
und
Sozialdiensten
vernetzt.