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Stimmenthaltungen

Stimmenthaltungen bezeichnet das Verhalten von Stimmberechtigten, bei dem sie sich der Abstimmung enthalten und weder mit Ja noch mit Nein stimmen. Der Begriff wird vor allem in parlamentarischen Gremien, in Verwaltungsräten und bei Aktionärsversammlungen verwendet. Enthaltungen werden in Protokollen als dritte Abstimmungsoption vermerkt; wie sie gewertet werden, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab.

Auswirkungen: Das Folgen einer Stimmenthaltung hängen vom Abstimmungsverfahren ab. In vielen Systemen zählen Stimmenthaltungen nicht zu

Gründe: Gründe reichen von Überprüfung und Rechtsfragen bis hin zu Interessenkonflikten, Unsicherheit oder dem Wunsch, keine

Wirkung: Die Praxis der Stimmenthaltungen beeinflusst demokratische Repräsentation, Transparenz und Verantwortlichkeit; sie ermöglicht es Mitgliedern, Signale

Siehe auch: Abstimmung, Enthaltung, Ja-Stimme, Nein-Stimme.

den
Ja-
oder
Nein-Stimmen
und
beeinflussen
primär,
ob
der
erforderliche
Mehrheitsmaßstab
erreicht
wird.
In
anderen
Verfahren
können
Enthaltungen
das
Quorum
beeinflussen
oder
den
Anspruch
auf
eine
bestimmte
Stimmenmehrheit
verändern.
Stimmenthaltungen
können
Ausdruck
von
Neutralität,
Abwägung,
Konfliktvermeidung
oder
politischer
Taktik
sein.
klare
Position
zu
beziehen.
In
manchen
Gremien
kann
eine
Pflicht
bestehen,
sich
der
Abstimmung
zu
enthalten,
wenn
persönliche
oder
rechtliche
Hindernisse
vorliegen.
zu
setzen,
ohne
eine
Entscheidung
zu
blockieren,
kann
aber
auch
Kritik
hervorrufen,
wenn
Enthaltungen
als
ausweichend
wahrgenommen
werden.