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Stimmenmehrheit

Stimmenmehrheit bezeichnet in politischen und organisatorischen Entscheidungsprozessen die Situation, in der eine Option mehr Stimmen erhält als alle anderen Optionen. Sie ist eine Form der Mehrheitsentscheidung und kommt in Parlamenten, Gremien, Referenden und Wahlen vor. Allgemein unterscheiden sich Formen der Stimmenmehrheit nach dem erforderlichen Stimmenanteil:

- Absolute Mehrheit: mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; führt in vielen Rechtsordnungen zu einer Entscheidung,

- Einfache oder relative Mehrheit: die zu einer Entscheidung führende Option erhält mehr Stimmen als alle anderen

- Qualifizierte Mehrheiten: für bestimmte Beschlüsse gelten höhere Anforderungen, zum Beispiel zwei Drittel der Stimmen.

Die Berechnung hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab. Abstimmungen mit Enthaltungen oder ungültigen Stimmen beeinflussen das

Beispiele: In einer Abstimmung mit drei Optionen erhält A 40 Stimmen, B 35, C 25. A hat

Stimmenmehrheit ist ein zentrales Prinzip demokratischer Entscheidungsprozesse und wird je nach Kontext durch unterschiedliche Mehrheitsregeln ergänzt

unabhängig
von
der
Gesamtzahl
der
Wahlberechtigten.
Optionen,
ohne
dass
eine
absolute
Mehrheit
der
abgegebenen
Stimmen
erreicht
wird.
Ergebnis,
da
oft
auf
Basis
der
gültigen
Stimmen
entschieden
wird.
eine
Stimmenmehrheit
gegenüber
den
anderen
Optionen,
ist
jedoch
keine
absolute
Mehrheit
der
abgegebenen
Stimmen.
In
anderen
Fällen
genügt
eine
einfache
Mehrheit,
um
einen
Beschluss
zu
fassen,
während
Verfassungsänderungen
oft
eine
qualifizierte
Mehrheit
erfordern.
oder
modifiziert.