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Abstimmungsverfahren

Abstimmungsverfahren bezeichnet das formale Verfahren, nach dem in Organisationen oder Staaten Entscheidungen durch Stimmabgabe getroffen werden. Es kommt in Parlamenten, Referenden, Verwaltungsgremien sowie in Vereinen, Unternehmen und anderen Körperschaften zum Einsatz und dient der Legitimation von Beschlüssen sowie der Mitwirkung der Mitglieder.

Die Stimmabgabe kann offen oder geheim erfolgen. Bei offenen Abstimmungen werden die Stimmen sichtbar abgegeben, zum

Die Mehrheitsformen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung und Kontext. Typische Formen sind einfache Mehrheit (mehr Ja-

Der Ablauf eines Abstimmungsverfahrens umfasst Regelwerke, Vorlage der Sachlage, Debatte, formalen Antrag, Durchführung der Abstimmung sowie

Zweck dieses Verfahrens ist Rechtsklarheit, Transparenz und demokratische Legitimation von Entscheidungen. Verfahrensordnungen legen fest, welche Form

Beispiel
durch
Handzeichen
oder
Zuruf.
Geheime
Abstimmungen
verwenden
Stimmzettel,
Wahlurnen
oder
elektronische
Systeme,
sodass
die
individuelle
Stimmabgabe
nicht
offenkundig
ist.
In
manchen
Kontexten
sind
auch
schriftliche
oder
hybride
Formen
möglich,
die
zwischen
offenen
und
geheimen
Elementen
wechseln.
als
Nein-Stimmen),
absolute
Mehrheit
(mehr
als
die
Hälfte
aller
stimmberechtigten
Anwesenden)
sowie
qualifizierte
Mehrheiten
(z.
B.
Dreiviertel-
oder
Zweidrittelmehrheiten).
In
bestimmten
Fällen
kann
eine
doppelte
Mehrheit
erforderlich
sein,
etwa
sowohl
die
Zustimmung
der
Mehrheit
der
Anwesenden
als
auch
die
Zustimmung
einer
festgelegten
Mitgliedergruppe.
Bei
Stimmengleichheit
gelten
je
nach
Regelwerk
unterschiedliche
Lösungsmechanismen.
Feststellung
des
Ergebnisses.
Gegebenenfalls
folgen
Nachverfahren
wie
Anfechtung,
Nachzählung
oder
weitere
Abstimmungen.
der
Stimmabgabe
wann
anzuwenden
ist
und
welche
Schutzmechanismen
die
Rechte
von
Minderheiten
und
Minderheitspositionen
sichern.