Stiefverwandtschaft
Stiefverwandtschaft bezeichnet das Verwandtschaftsverhältnis, das durch Heirat entsteht und nicht durch gemeinsame Abstammung bedingt ist. Es umfasst typischerweise Stiefvater, Stiefmutter, Stiefkinder und Stiefgeschwister; durch Heirat begründete Verbindungen können auch andere Verwandtschaftsformen einschließen.
Unterscheidung: Im Gegensatz zu Blutsverwandten bestehen Stiefverwandte durch Ehe. Rechtsordnungen unterscheiden oft zwischen Verwandtschaft durch Heirat
Im Alltag spielt Stiefverwandtschaft eine wichtige soziale Rolle, insbesondere nach Scheidung oder Wiederverheiratungen. Die Akzeptanz und
Beispiele: Stiefvater oder Stiefmutter, die das Kind in die Familie aufnehmen; Stiefkinder; Stiefgeschwister entstehen oft, wenn