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Stiefverwandtschaft

Stiefverwandtschaft bezeichnet das Verwandtschaftsverhältnis, das durch Heirat entsteht und nicht durch gemeinsame Abstammung bedingt ist. Es umfasst typischerweise Stiefvater, Stiefmutter, Stiefkinder und Stiefgeschwister; durch Heirat begründete Verbindungen können auch andere Verwandtschaftsformen einschließen.

Unterscheidung: Im Gegensatz zu Blutsverwandten bestehen Stiefverwandte durch Ehe. Rechtsordnungen unterscheiden oft zwischen Verwandtschaft durch Heirat

Im Alltag spielt Stiefverwandtschaft eine wichtige soziale Rolle, insbesondere nach Scheidung oder Wiederverheiratungen. Die Akzeptanz und

Beispiele: Stiefvater oder Stiefmutter, die das Kind in die Familie aufnehmen; Stiefkinder; Stiefgeschwister entstehen oft, wenn

(Anverwandtschaft)
und
durch
gemeinsame
Abstammung
(Blutsverwandtschaft).
Die
konkreten
Rechte
und
Pflichten
gegenüber
Stiefverwandten
hängen
vom
jeweiligen
Rechtssystem
ab.
So
können
Sorgerechte,
Unterhaltsansprüche
oder
Erbschaftsregeln
variieren;
durch
Stiefkindadoption
kann
eine
dauerhaft
rechtliche
Bindung
geschaffen
werden.
der
Umgang
mit
Stiefkindern
oder
Stiefgeschwistern
variieren
kulturell
und
individuell.
zwei
Elternteile
neue
Partner
haben.
In
der
Praxis
kann
die
Gestaltung
von
Beziehungen,
Erziehungspflichten
und
rechtlichen
Ansprüchen
je
nach
Land
unterschiedlich
geregelt
sein.