Stiefverwandte
Stiefverwandte sind Verwandte, die durch Heirat entstanden sind und nicht durch Blutsverwandtschaft. Sie entstehen, wenn eine Person einen neuen Ehepartner des eigenen Elternteils oder des eigenen Partners erhält oder wenn ein Elternteil oder der Partner erneut heiratet. Im Alltag umfasst der Begriff typischerweise Stiefeltern (Stiefvater, Stiefmutter), Stiefkinder (Kinder des Ehepartners) sowie Stiefgeschwister (Kinder des Ehepartners, die mit dem eigenen Elternteil nicht verwandt sind). Bei einer erneuten Heirat eines Großelternteils können auch Stiefgroßeltern oder andere Stiefverwandte entstehen. Die Bezeichnungen variieren regional; man spricht auch von Stiefverwandtschaft oder Stiefverwandten.
Rechte und Pflichten unterscheiden sich je nach Rechtsordnung und individueller Situation. In vielen Ländern erfordert die
In der Praxis spielen Stiefverwandte in Patchwork- oder Mischfamilien eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen Alltagsleben, Erziehung