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Stiefverwandte

Stiefverwandte sind Verwandte, die durch Heirat entstanden sind und nicht durch Blutsverwandtschaft. Sie entstehen, wenn eine Person einen neuen Ehepartner des eigenen Elternteils oder des eigenen Partners erhält oder wenn ein Elternteil oder der Partner erneut heiratet. Im Alltag umfasst der Begriff typischerweise Stiefeltern (Stiefvater, Stiefmutter), Stiefkinder (Kinder des Ehepartners) sowie Stiefgeschwister (Kinder des Ehepartners, die mit dem eigenen Elternteil nicht verwandt sind). Bei einer erneuten Heirat eines Großelternteils können auch Stiefgroßeltern oder andere Stiefverwandte entstehen. Die Bezeichnungen variieren regional; man spricht auch von Stiefverwandtschaft oder Stiefverwandten.

Rechte und Pflichten unterscheiden sich je nach Rechtsordnung und individueller Situation. In vielen Ländern erfordert die

In der Praxis spielen Stiefverwandte in Patchwork- oder Mischfamilien eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen Alltagsleben, Erziehung

rechtliche
Festigung
einer
Stiefverwandtschaft
eine
Adoption,
insbesondere
eine
Stiefkindadoption,
damit
der
Stiefelternteil
rechtliche
Elternrechte
und
-pflichten
übernimmt.
Ohne
Adoption
bleiben
Stiefverwandte
rechtlich
in
der
Regel
nicht
blutsverwandt,
die
sozialen
Bindungen
jedoch
können
stark
sein.
Umgangsrechte,
Unterhalt
und
Erbfolgen
werden
durch
konkrete
Gesetze
geregelt
und
können
durch
testamentarische
Verfügungen
ergänzt
oder
verändert
werden.
und
Familienkultur,
wobei
klare
Kommunikation,
Respekt
und
individuelle
Absprachen
wesentlich
sind.
Der
Begriff
betont
die
soziale
und
rechtliche
Dimension
von
Beziehungen,
die
durch
Heirat,
nicht
durch
Abstammung
begründet
werden.