Home

Stiefsohn

Stiefsohn bezeichnet den Sohn des Ehepartners oder der Lebenspartnerin aus einer früheren Beziehung. Der Stiefsohn ist damit kein biologisches Kind der Stiefeltern, und die Eltern-Kind-Beziehung ergibt sich in der Regel durch Heirat oder eingetragene Partnerschaft. Ohne Adoption besteht in der Regel keine automatische rechtliche Elternschaft der Stiefeltern. Die Bezeichnung wird häufig im Zusammenhang mit Stiefvater, Stiefmutter und Stieftochter verwendet.

Etymologie und Begrifflichkeit: Das Wort setzt sich aus dem Bindestrich-Stück Stief- und Sohn zusammen und ist

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland ändert eine Stiefbeziehung grundsätzlich nichts an der biologischen Verwandtschaft. Ob und in

Alltag und soziale Aspekte: Die Beziehung zwischen Stiefkindern und Stiefeltern variiert stark. In einigen Familien entwickeln

Siehe auch: Stieftochter, Stiefvater, Stiefmutter, Stiefkindadoption.

Teil
der
deutschen
kinship
terminology
seit
dem
Mittelalter.
Der
Begriff
dient
der
Beschreibung
einer
Schrittbeziehung,
bei
der
eine
neue
familiäre
Konstellation
entsteht.
welchem
Umfang
eine
Stiefmutter
oder
ein
Stiefvater
Rechte
in
Erziehung
oder
Sorge
hat,
hängt
von
konkreten
Regelungen
ab.
Eine
Stiefkindadoption
ist
möglich;
durch
sie
wird
das
Stiefkind
rechtlich
zum
Kind
des
Stiefvaters
bzw.
der
Stiefmutter
und
erhält
dieselben
Rechte
und
Pflichten
wie
ein
biologisches
Kind.
Ohne
Adoption
bleiben
Sorgerecht,
Unterhaltspflichten
und
Erbrecht
in
der
Regel
bei
den
biologischen
Eltern,
es
sei
denn,
es
bestehen
andere
gerichtliche
Vereinbarungen
oder
testamentarische
Regelungen.
sich
enge,
unterstützende
Bindungen,
in
anderen
können
Loyalitätskonflikte,
unterschiedliche
Erziehungsstile
oder
Konflikte
im
Alltag
bestehen.
Gesellschaftlich
wird
Blended
Family
oft
als
Normalform
wahrgenommen,
die
Zusammenarbeit
und
offene
Kommunikation
erfordert.