Stiefsohn
Stiefsohn bezeichnet den Sohn des Ehepartners oder der Lebenspartnerin aus einer früheren Beziehung. Der Stiefsohn ist damit kein biologisches Kind der Stiefeltern, und die Eltern-Kind-Beziehung ergibt sich in der Regel durch Heirat oder eingetragene Partnerschaft. Ohne Adoption besteht in der Regel keine automatische rechtliche Elternschaft der Stiefeltern. Die Bezeichnung wird häufig im Zusammenhang mit Stiefvater, Stiefmutter und Stieftochter verwendet.
Etymologie und Begrifflichkeit: Das Wort setzt sich aus dem Bindestrich-Stück Stief- und Sohn zusammen und ist
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland ändert eine Stiefbeziehung grundsätzlich nichts an der biologischen Verwandtschaft. Ob und in
Alltag und soziale Aspekte: Die Beziehung zwischen Stiefkindern und Stiefeltern variiert stark. In einigen Familien entwickeln
Siehe auch: Stieftochter, Stiefvater, Stiefmutter, Stiefkindadoption.