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Stammesrecht

Stammesrecht bezeichnet in der deutschsprachigen Rechts- und Sozialwissenschaft die Rechtsformen, Normen und Praktiken, die in Stammes- oder Clangemeinschaften als gültig gelten. Der Begriff wird verwendet, um das Rechtsleben jenseits von formellem Staatsrecht zu beschreiben und Normen für Alltagsfragen wie Vermögen, Familienrecht, Heirat, Nachfolge und Streitbeilegung zu erfassen. Stammesrecht ist kein einheitliches, kodifiziertes System; es variiert stark zwischen Gruppen, Regionen und historischen Phasen und besteht oft aus Gewohnheitsrecht, mündlicher Überlieferung und ritualisierten Verfahren, die von Ältesten oder anderen Autoritäten ausgestaltet werden. In vielen Fällen existieren Außenstrukturen, die das Stammesrecht anerkennen oder durchsetzen, doch die Rechtsordnung bleibt weitgehend kontextgebunden und sozial verankert.

Historisch stammt der Begriff aus der kolonialen und anthropologischen Wissensproduktion des 19. und frühen 20. Jahrhunderts.

Moderne Rechtsanthropologie und postkoloniale Jurisprudenz bevorzugen Begriffe wie Gewohnheitsrecht oder Customary Law und betonen dessen Prozessualität,

Stammesrecht
wurde
oft
als
Gegenmodell
zum
Staatenrecht
dargestellt
und
diente
der
Ordnung
in
kolonialen
Verwaltungsstrukturen.
In
der
Praxis
verknüpfte
sich
Stammesrecht
häufig
mit
staatlichen
oder
kolonialen
Rechtsnormen,
insbesondere
in
Fragen
von
Eigentum,
Allmenden
und
Konfliktlösung.
Kritiker
betonen,
dass
der
Begriff
essentialisiert
und
homogenisierend
wirkt
und
die
innere
Vielfältigkeit,
Dynamik
sowie
Machtverhältnisse
innerhalb
und
zwischen
Gruppen
verkennt.
Pluralität
und
Wandelbarkeit.
Stammesrecht
wird
heute
oft
als
historischer
Kontext
verstanden,
der
kulturelle
Spezifika,
soziale
Ungleichheiten,
Gender-Dimensionen
und
die
Interaktion
mit
staatlichen
Normsystemen
berücksichtigt.