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Staffelung

Staffelung bezeichnet in der deutschen Fachsprache die Gliederung oder Anordnung von Dingen in Stufen, Ebenen oder Klassen. Der Begriff leitet sich von Staffel ab, dem Synonym für Stufe oder Treppe, und wird in vielen Feldern verwendet, um eine schrittweise oder gestufte Struktur zu beschreiben.

In der Wirtschaft wird von Preis- oder Mengestaffelung gesprochen: Preise oder Konditionen variieren je nach Abnahmemenge,

In der Raumplanung, Geografie und Architektur bezeichnet Staffelung die Terrassierung eines Geländes oder eine gestufte Gestaltung

Auch in der Projektplanung oder Produktentwicklung spricht man von einer Staffelung, wenn Arbeiten, Funktionen oder Einführungsschritte

Siehe auch: Preisstaffelung, Steuerstaffelung, Terrassierung.

Leistungsumfang
oder
Stufe;
so
entstehen
Mengenrabatte,
Staffelpreise
oder
gestaffelte
Tarife.
Im
Steuer-
und
Sozialwesen
beschreibt
Staffelung
progressiv
gestaltete
Sätze,
die
mit
höheren
Einkommen
oder
Bemessungsgrundlagen
ansteigen.
von
Gebäuden
und
Freiflächen,
etwa
zur
Hangerschließung,
Erosionskontrolle
oder
gestalterischen
Wirkung.
Sie
dient
oft
der
Nutzbarmachung
von
Geländekanten
und
der
besseren
Anpassung
an
natürliche
Gegebenheiten.
schrittweise,
oft
in
Phasen,
umgesetzt
werden.
Dabei
kann
es
um
zeitliche
Abläufe,
Ressourcenzuweisungen
oder
Kriterien
für
den
Übergang
zwischen
Stufen
gehen.