Sozialauswahlkriterien
Sozialauswahlkriterien sind im deutschen Arbeitsrecht festgelegte Kriterien, nach denen bei betriebsbedingten Kündigungen entschieden wird, welcher Arbeitnehmer voraussichtlich gekündigt wird und welcher geschützt bleibt. Ziel ist es, soziale Härten zu vermeiden und besonders schützenswerte Beschäftigte zu berücksichtigen.
Der rechtliche Rahmen basiert vor allem auf dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dort heißt es, dass bei einer
In der Anwendung bedeutet dies, dass eine Rangordnung der betroffenen Arbeitnehmer erstellt wird, basierend auf den
Zusätzlich kann das Vorliegen eines Betriebsplans oder einer betrieblichen Vereinbarung die Kriterien weiter konkretisieren. Die Sozialauswahl