Sitzverlegung
Sitzverlegung bezeichnet die Verlagerung des rechtlichen Sitzes einer juristischen Person oder einer Gesellschaft von einem Ort in einen anderen. Der Sitz ist in vielen Rechtsordnungen mehr als eine einfache Anschrift: Er bestimmt regelmäßig das anwendbare Gesellschaftsrecht, den Gerichtsstand sowie, je nach Rechtsordnung, steuerliche Rahmenbedingungen. Eine Sitzverlegung zielt darauf ab, die rechtliche Niederlassung des Unternehmens zu ändern, während der operative Geschäftsbetrieb an einem anderen Ort fortgeführt oder auch verlagert werden kann.
Rechtsgrundlagen: In Deutschland regeln unter anderem das Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz die Voraussetzungen; eine Verlegung
Ablauf: Typischerweise beginnen Sitzverlegungen mit einer Vorbereitung und dem Beschluss der Gesellschafter, gefolgt von einer notariellen
Auswirkungen: Die Verlegung beeinflusst Rechtslage, Steuerstatus und Gerichtsstand sowie bestimmte Arbeitnehmerrechte, Sozialversicherungsaspekte und ggf. Betriebsstättenregelungen. Standortvorteile,
Beispiele: Eine GmbH verlegt ihren Sitz innerhalb Deutschlands von Hamburg nach Frankfurt am Main; eine Tochtergesellschaft