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Siedlungsabfälle

Siedlungsabfälle sind Abfälle, die überwiegend aus privaten Haushalten, Kleinbetrieben und kommunalen Einrichtungen stammen und nicht gefährlich oder industriell-gewerblich produziert werden. Dazu gehören organische Abfälle, Papier und Pappe, Kunststoffe, Glas, Metalle, Textilien sowie Restabfälle; gefährliche Abfälle sind getrennt zu erfassen. Siedlungsabfälle unterscheiden sich von gewerblich-industriellen Abfällen durch Herkunft, Zusammensetzung und Risikopotenzial.

Die Abfallerzeugung hängt von Konsumverhalten, Infrastruktur und Sammelsystemen ab. Organische Fraktion (Bioabfall) ist oft der größte

Sammeln und Verwerten: In vielen Systemen erfolgt eine getrennte Sammlung der Fraktionen (Bioabfall, Wertstoffe, Restabfall). Wertstoffe

Rechtlicher Rahmen und Ziele: Der Umgang mit Siedlungsabfällen richtet sich nach europäischen Vorgaben (Abfallrahmenrichtlinie) sowie nationalen

Herausforderungen: Verunreinigung der Fraktionen, steigende Kosten, Preisvolatilität für Recyclingrohstoffe und zunehmendes Abfallvolumen. Technische Innovation, bessere Trennung

Bestandteil,
gefolgt
von
Wertstoffen
wie
Papier,
Kunststoff,
Glas
und
Metall;
der
Restabfall
enthält
weniger
recycelbare
Materialien.
Die
Mengen
variieren
regional
und
mit
der
Jahreszeit.
werden
stofflich
recycelt,
Bioabfall
durch
Kompostierung
oder
anaerobe
Vergärung
verwertet.
Restabfall
gelangt
in
der
Regel
zur
energetischen
Verwertung
oder,
wo
gesetzlich
zulässig,
zur
Deponie.
Ziel
ist
ein
möglichst
hoher
Anteil
an
Recycling
und
Energiegewinnung.
Gesetzen
wie
dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz;
die
Abfallhierarchie
fordert
Vermeidung,
Vorbereitung
zur
Wiederverwendung,
Recycling,
Energiegewinnung
und
Deponierung
als
letztes
Mittel.
und
Aufklärung
der
Verbraucher
sollen
Abfallvermeidung
und
Recyclingquoten
verbessern.