Sicherheitenvereinbarungen
Eine Sicherheitenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, in dem Sicherheiten zur Sicherung der Verbindlichkeit geschaffen oder bestätigt werden, typischerweise zur Absicherung der Rückzahlung eines Kredits. Sie regelt Art, Umfang, Wertmaßstab, Laufzeit, Freigaberegeln und die Wirkungen bei Fälligkeit, Zahlungsverzug oder Insolvenz.
Im deutschen Rechtsraum umfassen gängige Sicherheiten Bewegliche Gegenstände (Pfandrecht), die Sicherungsübereignung, Forderungen (Abtretung/Zession) als Sicherheit sowie
Durch die Vereinbarung erhält der Gläubiger ein vertraglich ausgestaltetes Sicherungsrecht zugunsten des Gläubigers; bei Verzug kann
Rechtslage und Praxis: Für bestimmte Sicherheiten gelten besondere Formvorschriften. Grundpfandrechte erfordern notarielle Beurkundung und Grundbuchseintragung; Sicherungsübereignung