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Sicherheitenvereinbarungen

Eine Sicherheitenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, in dem Sicherheiten zur Sicherung der Verbindlichkeit geschaffen oder bestätigt werden, typischerweise zur Absicherung der Rückzahlung eines Kredits. Sie regelt Art, Umfang, Wertmaßstab, Laufzeit, Freigaberegeln und die Wirkungen bei Fälligkeit, Zahlungsverzug oder Insolvenz.

Im deutschen Rechtsraum umfassen gängige Sicherheiten Bewegliche Gegenstände (Pfandrecht), die Sicherungsübereignung, Forderungen (Abtretung/Zession) als Sicherheit sowie

Durch die Vereinbarung erhält der Gläubiger ein vertraglich ausgestaltetes Sicherungsrecht zugunsten des Gläubigers; bei Verzug kann

Rechtslage und Praxis: Für bestimmte Sicherheiten gelten besondere Formvorschriften. Grundpfandrechte erfordern notarielle Beurkundung und Grundbuchseintragung; Sicherungsübereignung

Immobilienrechte
(Grundschuld
oder
Hypothek).
Ergänzend
kommt
eine
Bürgschaft
häufig
als
zusätzliche
Absicherung
vor.
Oft
wird
eine
Sicherheitenvereinbarung
Bestandteil
eines
Kreditvertrags;
mehrere
Sicherheiten
mit
Rangfolge
sind
üblich.
dieser
die
Sicherheiten
verwerten
oder
Rechte
aus
dem
Vertrag
ableiten.
Die
Verwertungswege
hängen
von
der
Sicherheit
ab:
Verpfändung
führt
zur
Verwertung
der
verpfändeten
Sache;
Abtretung
übertragen
Forderungen
an
den
Gläubiger;
Grundschuld
oder
Hypothek
ermöglichen
Verwertung
über
das
Grundbuch.
bedarf
der
Übereignung
und
Übergabe.
Im
Insolvenzfall
behalten
Sicherheiten
meist
ihre
Wirkung,
können
aber
speziellen
Regeln
folgen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
richtet
sich
nach
Vertrag,
Kreditsumme,
Risikoprofil
und
Rechtsordnung;
grenzüberschreitende
Transaktionen
berücksichtigen
oft
internationales
Sicherheitenrecht.