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Scheidungsprozessen

Scheidungsprozesse sind gerichtliche Verfahren zur Beendigung einer Ehe. In Deutschland laufen sie in der Regel vor dem Familiengericht des zuständigen Amtsgerichts. Es gibt zwei Grundformen: die einvernehmliche Scheidung, bei der beide Ehepartner der Trennung und dem Scheidungsantrag zustimmen und regelmäßig eine einvernehmliche Regelung von Folgesachen wie Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensausgleich trifft; und die streitige Scheidung, bei der über strittige Fragen verhandelt wird.

Der rechtliche Rahmen basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und wird durch die Zivilprozessordnung (ZPO) ergänzt.

Der Ablauf umfasst in der Regel die Einreichung des Scheidungsantrags, Zustellung an den Partner, mündliche Verhandlungen

Kosten und Dauer variieren je nach Form (einvernehmlich vs. streitig), Umfang der Folgesachen und Beauftragung von

Eine
zentrale
Voraussetzung
ist
die
Trennung
der
Ehe;
üblicherweise
wird
eine
Trennungszeit
von
etwa
einem
Jahr
vorausgesetzt,
damit
der
Eindruck
der
Zerrüttung
der
Ehe
entsteht.
In
bestimmten
Fällen
kann
die
Scheidung
auch
schneller
erfolgen,
wenn
beide
Parteien
zustimmen
und
das
Gericht
eine
Zerrüttung
feststellt.
Das
Verfahren
kann
sowohl
von
einem
Verfahrensbeteiligten
als
auch
gemeinsam
durch
beide
Eheleute
angestoßen
werden;
Anwälte
spielen
häufig
eine
Rolle,
insbesondere
in
streitigen
Fällen.
und
schließlich
den
gerichtlichen
Beschluss
zur
Scheidung.
Folgesachen
wie
Versorgungsausgleich,
Unterhalt,
Sorgerecht
und
Umgangsrecht
werden
entweder
im
Scheidungsverfahren
geklärt
oder
durch
vorherige
bzw.
nachfolgende
Vereinbarungen
geregelt.
Rechtsmittel
wie
Berufung
oder
Revision
sind
unter
bestimmten
Voraussetzungen
möglich.
Rechtsanwälten.
Mediation
kann
als
ergänzendes
Verfahren
genutzt
werden,
um
Konflikte
außerhalb
des
Gerichts
zu
lösen.
Internationale
Aspekte
betreffen
Anerkennung
und
Vollstreckung
der
Scheidung
in
anderen
Ländern.