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Schadenshöhen

Schadenshöhe bezeichnet den monetären Umfang eines Schadens oder Verlusts und wird in Bereichen wie Versicherungen, Haftung und Buchführung verwendet. Sie umfasst in der Regel direkte Kosten (Reparatur oder Ersatz des beschädigten Gegenstands), indirekte Kosten (Verdienstausfall, Betriebsausfall) sowie weitere Folgekosten ( Transport, Entsorgung, Gutachterkosten). Die Schadenshöhe dient als Grundlage für Berechnungen der Erstattung oder des Schadenersatzes.

Sie wird durch verschiedene Methoden bestimmt. Typisch erfolgt eine Begutachtung durch Sachverständige oder Gutachter, ergänzt durch

Anwendungsbereiche. In der Versicherungswelt dient die Schadenshöhe der Regulierung einer Schadenforderung und der Festsetzung der Versicherungsleistung.

Beispiele. Ein Fahrzeugschaden umfasst Reparaturkosten, Gutachtergebühren und ggf. Wertverlust. Ein Gebäudeschaden kann Reparatur, Wiederherstellung, Unterbringungskosten und

Kostenvoranschläge,
Angebote
für
Reparaturen
oder
Beschaffung
sowie
Marktrecherchen.
Bei
älteren
Gegenständen
wird
oft
der
Zeitwert
oder
der
Restwert
berücksichtigt;
bei
Neuanschaffung
der
Wiederbeschaffungs-
bzw.
Neuwert.
Selbstbehalte,
Versicherungsbedingungen
und
gesetzliche
Vorgaben
beeinflussen
ebenfalls
die
endgültige
Schadenshöhe.
Im
Haftungsrecht
bildet
sie
die
Grundlage
für
Schadenersatzansprüche
zwischen
Parteien.
In
der
Buchführung
wird
die
Schadenshöhe
zur
Bewertung
von
Vermögenswerten,
Rückstellungen
und
Abschreibungen
herangezogen.
Häufig
bleibt
die
genaue
Höhe
streitig
und
wird
durch
Gutachter-
oder
Gerichtsentscheidungen
festgelegt.
Betriebsunterbrechung
umfassen.
Die
Abgrenzung
zwischen
direkt
zu
erstattenden
Kosten
und
Folgekosten
variiert
je
nach
Rechts-
und
Versicherungsverhältnis.