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Schadenbearbeitung

Schadenbearbeitung bezeichnet den Prozess, durch den Versicherungsunternehmen Schäden prüfen, bewerten und regulieren, um Ansprüche der Versicherten gemäß Vertrag abzuwickeln. Sie findet überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung statt, kann aber auch in anderen Organisationen vorkommen, die Schadenfälle bearbeiten. Ziel ist eine faire, effiziente und rechtlich konforme Regulierung der Ansprüche sowie die Vermeidung von Betrug.

Der Ablauf der Schadenbearbeitung umfasst typischerweise mehrere Schritte. Zunächst erfolgt die Schadenmeldung durch den Versicherten oder

Beteiligte sind der Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller, der Risikoträger, Sachverständige, Gutachter, Gutachterdienste, Werkstätten, Reparaturbetriebe sowie gegebenenfalls Rechtsberater.

einen
Dritten.
Danach
prüft
der
Versicherer
den
Versicherungsschutz,
Deckung,
Selbstbeteiligungen
und
Ausschlüsse.
Es
folgt
die
Schadenfeststellung,
bei
der
Art,
Umfang
und
Ursache
des
Schadens
dokumentiert
werden
(Fotos,
Gutachten,
Zeugenaussagen).
Anschließend
wird
die
Schadenshöhe
ermittelt
oder
geschätzt,
gegebenenfalls
mit
Sachverständigen,
Werkstätten
oder
Reparaturbetrieben.
Bei
Haftpflicht-
oder
Drittschäden
wird
außerdem
die
haftende
Partei
geklärt.
Danach
wird
eine
Regulierung
vorgeschlagen,
also
eine
Zahlungs-
oder
Reparaturentscheidung,
die
gegebenenfalls
genehmigt
wird.
Abschließend
erfolgt
die
Auszahlung
oder
Reparaturabwicklung
sowie
der
Abschluss
des
Falls
und
eine
ggf.
nachgelagerte
Qualitätskontrolle
oder
Betrugserkennung.
Wichtige
Leistungskennzahlen
umfassen
Durchlaufzeiten,
Regulierungsquote,
Schadenshöhe
und
Kundenzufriedenheit.
Durch
den
zunehmenden
Einsatz
digitaler
Prozesse,
Teleclaims,
Telematik
und
KI-gestützter
Risikoanalysen
verändert
sich
der
Ablauf
von
der
Meldung
bis
zur
Abrechnung
zunehmend.