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Sachmittel

Sachmittel bezeichnet in der Betriebsführung, Verwaltung und Bildung alle materiell verfügbaren Güter und Ressourcen, die im Arbeitsprozess eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Personal- und Finanzmitteln umfassen sie ausschließlich physische Gegenstände oder Verbrauchsmaterialien, die zur Erfüllung von Aufgaben bereitstehen.

Unter dem Begriff werden meist drei Facetten unterschieden: langlebige Sachmittel, Umlauf- bzw. Verbrauchsmittel sowie Betriebsmittel. Zu

In Schulen und Bildungseinrichtungen umfassen Sachmittel Unterrichts- und Lernmaterialien, Experimentiermaterial, didaktische Hilfsmittel sowie digitale Endgeräte und

Wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit Sachmitteln sind Beschaffung, Inventarführung, Wartung und Lagerung sowie die Abbildung in

den
langlebigen
Sachmitteln
(Anlagevermögen)
zählen
Gegenstände
mit
längerer
Nutzungsdauer
wie
Computer,
Maschinen,
Möbel
oder
Laborausstattung,
deren
Anschaffung
häufig
abgeschrieben
wird.
Umlauf-
bzw.
Verbrauchsmittel
umfassen
Güter,
die
in
kurzer
Zeit
verbraucht
oder
regelmäßig
verwendet
werden,
etwa
Büromaterial,
Reinigungsmittel
oder
Verschleißteile.
Betriebsmittel
bezeichnen
Werkzeuge
oder
Ausstattungen,
die
in
Produktion
oder
Dienstleistung
eingesetzt
werden,
wie
Mess-
und
Prüfmittel.
Software.
In
der
öffentlichen
Verwaltung
dienen
Sachmittel
der
Bereitstellung
materieller
Infrastruktur
und
Ressourcen
für
den
Betrieb,
Planung
und
Projekte;
sie
werden
im
Haushaltsplan
berücksichtigt,
verwaltet
und
oft
abgeschrieben.
Kosten-
und
Investitionsplänen.
Die
sachgerechte
Verwaltung
von
Sachmitteln
trennt
sie
von
Personal-
und
Finanzmitteln
und
trägt
zur
Kostenkontrolle,
Transparenz
und
langfristigen
Leistungsfähigkeit
einer
Organisation
bei.