Sachentscheidungen
Sachentscheidungen bezeichnet im deutschsprachigen Rechtsraum Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die sich auf die materiellen Rechts- und Tatfragen eines Streits beziehen. Es geht um die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Rechte entstehen, bestehen oder ggf. von Pflichten berührt werden. Der Begriff steht damit der Verfahrensführung oder prozessualen Anordnungen gegenüber, die vor allem das Vorgehen im Rechtsstreit betreffen und nicht die eigentliche Rechtslage.
Der Anwendungsbereich umfasst verschiedene Rechtsgebiete, etwa Zivil-, Verwaltungs-, Sozial- und Verfassungsrecht. Eine Sachentscheidung klärt das zentrale
In der Praxis ist eine Sachentscheidung in der Regel anfechtbar, sofern Rechtsmittel vorgesehen sind (z. B.
Die Unterscheidung zwischen Sachentscheidungen und Verfahrensentscheidungen dient der Transparenz der Rechtswege: Sie betont die substantielle Lösung