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Rückgängigmachen

Rückgängigmachen ist ein deutsches Verb, das das Zurücknehmen einer Handlung, eines Beschlusses oder eines Zustands beschreibt, sodass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt oder die Folgen einer jüngeren Maßnahme aufgehoben werden. Es umfasst das Rückführen eines Vorgangs in seinen vorherigen Zustand oder das Annullieren von Veränderungen.

Es handelt sich um ein separables Verb: rückgängig machen. Im Präsens lautet der Ausdruck zum Beispiel: Ich

Im Rechts- und Verwaltungsbereich findet das Konzept Anwendung, wenn Beschlüsse, Verwaltungsakte oder vertragliche Erklärungen aufgehoben oder

In der Informationstechnik bezeichnet rückgängig machen das Rückgängigmachen von Bearbeitungen, Zuweisungen oder Versionen, etwa die letzte

Hinweise: Nicht alle Handlungen lassen sich vollständig rückgängig machen; je nach Kontext können rechtliche oder technische

mache
die
Änderung
rückgängig.
Im
Perfekt:
Ich
habe
die
Änderung
rückgängig
gemacht.
geändert
werden,
etwa
eine
Entscheidung
rückgängig
machen
oder
einen
Vertrag
rückgängig
machen.
Es
kann
auch
die
Rückabwicklung
von
Vereinbarungen
oder
Rechtsfolgen
umfassen,
sofern
entsprechende
Rechtsmittel
oder
Vereinbarungen
bestehen.
Änderung
rückgängig
machen
oder
auf
eine
frühere
Version
zurückkehren.
In
Versionskontrollsystemen
wird
der
Vorgang
oft
als
Revert
bezeichnet.
Allgemein
dient
es
dazu,
Fehler
zu
korrigieren
oder
unerwünschte
Änderungen
zu
verhindern.
Einschränkungen
bestehen.
In
vielen
Fällen
ist
eine
Rückabwicklung
an
Fristen,
Nachweisen
oder
Systemzuständen
gebunden.