Rückgängigmachen
Rückgängigmachen ist ein deutsches Verb, das das Zurücknehmen einer Handlung, eines Beschlusses oder eines Zustands beschreibt, sodass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt oder die Folgen einer jüngeren Maßnahme aufgehoben werden. Es umfasst das Rückführen eines Vorgangs in seinen vorherigen Zustand oder das Annullieren von Veränderungen.
Es handelt sich um ein separables Verb: rückgängig machen. Im Präsens lautet der Ausdruck zum Beispiel: Ich
Im Rechts- und Verwaltungsbereich findet das Konzept Anwendung, wenn Beschlüsse, Verwaltungsakte oder vertragliche Erklärungen aufgehoben oder
In der Informationstechnik bezeichnet rückgängig machen das Rückgängigmachen von Bearbeitungen, Zuweisungen oder Versionen, etwa die letzte
Hinweise: Nicht alle Handlungen lassen sich vollständig rückgängig machen; je nach Kontext können rechtliche oder technische