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Rückfallgefahr

Rückfallgefahr bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person nach einer Unterbrechung ihrer Behandlung, Haft oder Therapie erneut problematisches Verhalten zeigt, zum Beispiel Straftaten oder Substanzgebrauch. Der Begriff wird in Bereichen wie Strafjustiz, Forensik, Suchttherapie und klinischer Psychiatrie verwendet, um das Risiko abzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu planen.

Beurteilung und Verfahren: Zur Bestimmung der Rückfallgefahr werden strukturierte Risikobewertungen verwendet, die verschiedene Faktoren berücksichtigen. Dazu

Prägende Faktoren: Zu den relevanten Prädiktoren zählen frühere Rückfälle, anhaltender Substanzgebrauch, unzureichende Behandlungserfolge, hohe Stressbelastung, instabile

Management und Prävention: Zur Reduzierung der Rückfallgefahr werden Nachsorgeprogramme, ambulante oder stationäre Therapien, medikamentöse Unterstützung bei

Limitationen: Prognosen sind unsicher; falsche Einschätzungen können zu Über- oder Unterüberwachung führen. Ethik, Datenschutz und individuelle

gehören
historische
Prädiktoren
(Vorgeschichte
von
Rückfällen
oder
Straftaten),
aktuelle
klinische
Merkmale
(Psychische
Erkrankungen,
Substanzstatus),
Umweltbedingungen
(Wohnsituation,
soziale
Unterstützung)
und
individuelle
Ressourcen
wie
Motivation
und
Stabilität
des
Alltagsnetzes.
Oft
fließen
Daten
aus
Akten,
Interviews
und
Beobachtungen
in
eine
Gesamtbewertung
ein.
Die
Ergebnisse
geben
eine
relative
Wahrscheinlichkeit
an,
dienen
aber
nicht
als
unumstößliche
Vorhersage.
Lebensverhältnisse,
mangelnde
soziale
Unterstützung
und
begrenzte
Zugangsmöglichkeiten
zu
Hilfsangeboten.
Psychische
Erkrankungen,
Impulskontrollschwierigkeiten
und
unklare
Nachsorgepläne
erhöhen
ebenfalls
das
Risiko.
Abhängigkeiten,
soziale
Rehabilitationsmaßnahmen
sowie
strukturierte
Alltagspläne
eingesetzt.
Frühzeitige
Interventionen
bei
ersten
Anzeichen
eines
Rückfalls
und
enge
Monitoring-Prozesse
sind
zentrale
Bestandteile
des
Risikomanagements.
Rechte
spielen
eine
bedeutende
Rolle
bei
der
Anwendung
riskibasierter
Maßnahmen.