Rückfallgefahr
Rückfallgefahr bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person nach einer Unterbrechung ihrer Behandlung, Haft oder Therapie erneut problematisches Verhalten zeigt, zum Beispiel Straftaten oder Substanzgebrauch. Der Begriff wird in Bereichen wie Strafjustiz, Forensik, Suchttherapie und klinischer Psychiatrie verwendet, um das Risiko abzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu planen.
Beurteilung und Verfahren: Zur Bestimmung der Rückfallgefahr werden strukturierte Risikobewertungen verwendet, die verschiedene Faktoren berücksichtigen. Dazu
Prägende Faktoren: Zu den relevanten Prädiktoren zählen frühere Rückfälle, anhaltender Substanzgebrauch, unzureichende Behandlungserfolge, hohe Stressbelastung, instabile
Management und Prävention: Zur Reduzierung der Rückfallgefahr werden Nachsorgeprogramme, ambulante oder stationäre Therapien, medikamentöse Unterstützung bei
Limitationen: Prognosen sind unsicher; falsche Einschätzungen können zu Über- oder Unterüberwachung führen. Ethik, Datenschutz und individuelle