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Rückbelastungen

Rückbelastungen bezeichnet in der Buchführung und im Rechnungswesen eine nachträgliche Belastung eines Kontos oder einer Partei, nachdem zuvor eine Gutschrift, Stornierung oder Zuschreibung erfolgt war. Der Begriff wird vor allem in der Kundenabrechnung, bei Abrechnungen zwischen Unternehmen (Intercompany) sowie bei Anpassungen von Verträgen oder Nutzungsgebühren verwendet.

Anwendungsfelder und Gründe: Eine Rückbelastung kann entstehen, wenn bei einer ursprünglichen Rechnung ein Fehler entdeckt wird,

Abgrenzung zu anderen Instrumenten: Eine Rückbelastung ist nicht mit einer Rückerstattung (Gutschrift an den Kunden) zu

Buchhalterische Auswirkungen und Praxishinweise: Rückbelastungen beeinflussen Umsatz- bzw. Kostenkonten, Forderungen und gegebenenfalls die Mehrwertsteuer. Eine klare

Leistungen
doch
stärker
in
Anspruch
genommen
wurden
als
vorgesehen
sind,
Preisänderungen
eintreten
oder
vertragliche
Anpassungen
vorgenommen
werden.
In
der
Praxis
wird
oft
eine
neue
Rechnung
oder
eine
Debitnote
gestellt,
um
den
ausstehenden
Betrag
erneut
geltend
zu
machen.
Die
korrespondierenden
Buchungsposten
betreffen
typischerweise
Forderungen,
Umsatzerlöse
oder
Kostenstellen,
je
nach
Kontext
der
Belastung.
verwechseln,
die
das
Geld
tatsächlich
an
den
Zahler
zurückführt.
Ebenso
unterscheidet
sie
sich
von
einer
ursprünglich
geplanten,
proaktiven
Anpassung
oder
einer
reinen
Gutschrift,
da
sie
eine
nachträgliche,
wieder
aufgerufene
Belastung
darstellt.
Dokumentation
der
Gründe,
Freigaben,
Fristen
und
eine
nachvollziehbare
Archivierung
der
Belege
sind
entscheidend.
Transparente
Kommunikation
mit
dem
Kunden
bzw.
dem
Vertragspartner
sowie
eine
konsistente
Behandlung
in
ERP-Systemen
helfen,
Unklarheiten
und
Inkonsistenzen
zu
vermeiden.