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Nutzungsgebühren

Nutzungsgebühren sind Gebühren, die von Behörden, Einrichtungen oder privaten Anbietern für die Inanspruchnahme von Leistungen, Einrichtungen oder Infrastruktur erhoben werden. Sie setzen eine konkrete Nutzung voraus und unterscheiden sich dadurch von Steuern oder allgemeinen Gebühren, die keinen unmittelbaren Leistungsbezug haben. Ziel ist oft die Kostendeckung oder zumindest die anteilige Verteilung der Betriebskosten auf den Nutzenden.

Zu den typischen Anwendungsbereichen gehören der Verkehr (Maut und Gebühren für die Nutzung von Straßen oder

Die Berechnung von Nutzungsgebühren kann pauschal, nach Verbrauch, zeitabhängig oder nach Nutzungsintensität erfolgen. Typische Grundlagen sind

Rechtlich stehen Nutzungsgebühren meist unter dem Vorbehalt kommunaler Satzungen, Verträge oder gesetzlicher Vorgaben. Sie unterscheiden sich

Brücken),
Versorgungs-
und
Abfallleistungen
(Wasser-
und
Abwassergebühren,
Müllentsorgung),
sowie
die
Nutzung
öffentlicher
Einrichtungen
und
Infrastruktur
(Schwimmbäder,
Sporthallen,
Bibliotheken,
Museen,
Parkflächen).
Auch
Entgelte
für
die
besonders
kostenintensive
Nutzung
bestimmter
Infrastruktur
können
darunter
fallen,
beispielsweise
Betreiberentgelte
für
Ver-
und
Entsorgungsanlagen
oder
für
die
Nutzung
von
öffentlichen
WLAN-Netzen.
die
Kosten
der
Bereitstellung,
Betrieb
und
Instandhaltung,
Kapazitätsauslastung
oder
individuelle
Nutzungsgrade.
Es
können
Tarife,
Rabatte,
Befreiungen
oder
sozial
gestaffelte
Regelungen
vorgesehen
sein.
Transparenz,
Nachvollziehbarkeit
und
Rechtsgrundlagen
sind
oft
Bestandteil
der
Gebührenordnungen.
von
Beiträgen
(einmalige
Kosten
für
bestimmte
Investitionen)
und
von
Steuern.
In
der
Praxis
werden
Nutzungsgebühren
regelmäßig
diskutiert
im
Hinblick
auf
soziale
Gerechtigkeit,
Verhältnismäßigkeit
und
Transparenz.