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Müllentsorgung

Müllentsorgung bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen zur Vermeidung, Sammlung, Sortierung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Zentral ist die Abfallhierarchie: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Energie- und Rohstoffgewinnung sowie Beseitigung. Ziel ist eine möglichst ressourcenschonende Behandlung und Minimierung negativer Umweltauswirkungen.

Sammlung und Trennung spielen eine zentrale Rolle. Abfälle werden in verschiedene Fraktionen getrennt, um eine möglichst

Verwertung und Beseitigung umfassen Recycling, Kompostierung und energetische Verwertung sowie Deponierung. Wertstoffe werden stofflich recycelt, organische

Rechtlicher Rahmen: Abfallwirtschaft wird in vielen Ländern durch Abfallgesetze, Verordnungen zur Abfallbehandlung, Verpackungsgesetze und spezifische Regeln

Herausforderungen umfassen steigende Abfallmengen, Vermischung von Stoffen, Verbesserung der Kunststoffverwertung sowie die Integration von Kreislaufwirtschaft in

hohe
Verwertbarkeit
zu
erreichen.
Typische
Fraktionen
sind
Restabfall,
Wertstoffe
(oft
im
Gelben
Sack
oder
in
der
Gelben
Tonne),
Bioabfall
(Biotonne),
Papier,
Glas
sowie
Grün-
oder
Gartenabfall.
Viele
Kommunen
arbeiten
mit
Mehr-
oder
Ein-Behälter-Systemen
und
länderspezifischen
Sammelsystemen.
Abfälle
können
kompostiert
oder
anaerob
behandelt
und
zu
Biogas
umgewandelt
werden.
Restabfall
gelangt
in
Müllverbrennungsanlagen,
aus
denen
Energie
gewonnen
wird,
oder,
je
nach
Verwertungskapazität,
in
Deponien.
Deponierung
erfolgt
nur
für
Abfälle,
die
nicht
verwertet
werden
können,
und
unter
strengen
Umweltauflagen.
für
gefährliche
Abfälle
und
Deponien
geregelt.
Kommunale
Systeme
für
Trennung,
Sammlung
und
Behandlung
variieren
je
nach
Region,
bleiben
jedoch
grundlegend
für
eine
effektive
Müllentsorgung.
Produktion
und
Konsum.