Relativsatzattribut
Relativsatzattribut ist ein Satzglied der deutschen Grammatik, das ein Substantiv durch einen abhängigen Nebensatz näher bestimmt oder identifiziert. Der Kopf des Bezugsworts wird dabei durch den Relativsatz ergänzt, der als Attribut fungiert und unmittelbar folgt. Der Relativsatz wird durch ein Relativpronomen eingeführt (zum Beispiel der, die, das, welcher, wer, wessen) und bezieht sich semantisch auf das Bezugswort. Innerhalb des Relativsatzes richtet sich das Relativpronomen nach Kasus, Numerus und Genus des Bezugsworts, während das finite Verb des Nebensatzes am Ende steht.
Die Relativsatzattribute stehen typischerweise nach dem Bezugswort und werden durch Kommas vom übrigen Satz abgesetzt. Es
Beispiele: Der Mann, der gestern hier war, hat den Bus verpasst. Die Zeitung, deren Titel ich nicht
Relation zu anderen Attributformen: Neben Relativsätzen gibt es auch Partizipialattribute (z. B. der im Park spielende