Relativsatz
Ein Relativsatz, auch als Nebensatz bezeichnet, dient dazu, ein zuvor genanntes Nomen näher zu bestimmen oder zu beschreiben. Er hängt an einem Bezugswort (Antezedens) im Hauptsatz und wird durch ein Relativpronomen eingeleitet. Im Deutschen stimmen Genus, Numerus und Kasus des Relativpronomens mit dem Bezugswort überein; im Relativsatz übernimmt es die Rolle, die das Bezugswort dort hat.
Relativsätze können Informationen zu Ort, Zeit, Wesen oder Eigenschaften liefern und stehen unmittelbar nach dem Bezugswort.
Wichtigste Relativpronomen sind: der, die, das (Nominativ); den, die, das (Akkusativ); dem, der, dem (Dativ); dessen,
Was/Verwendung: Was kann als Relativpronomen auftreten, wenn sich der Bezug auf einen vorhergehenden ganzen Satzinhalt bezieht,
Punktuation: Relativsätze werden durch Satzzeichen vom Hauptsatz getrennt; sie liefern zusätzliche, eingeschlossene Information oder präzisieren das