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Relativsatz

Ein Relativsatz, auch als Nebensatz bezeichnet, dient dazu, ein zuvor genanntes Nomen näher zu bestimmen oder zu beschreiben. Er hängt an einem Bezugswort (Antezedens) im Hauptsatz und wird durch ein Relativpronomen eingeleitet. Im Deutschen stimmen Genus, Numerus und Kasus des Relativpronomens mit dem Bezugswort überein; im Relativsatz übernimmt es die Rolle, die das Bezugswort dort hat.

Relativsätze können Informationen zu Ort, Zeit, Wesen oder Eigenschaften liefern und stehen unmittelbar nach dem Bezugswort.

Wichtigste Relativpronomen sind: der, die, das (Nominativ); den, die, das (Akkusativ); dem, der, dem (Dativ); dessen,

Was/Verwendung: Was kann als Relativpronomen auftreten, wenn sich der Bezug auf einen vorhergehenden ganzen Satzinhalt bezieht,

Punktuation: Relativsätze werden durch Satzzeichen vom Hauptsatz getrennt; sie liefern zusätzliche, eingeschlossene Information oder präzisieren das

Beispiele:
Der
Mann,
der
dort
steht,
ist
mein
Nachbar.
Die
Frau,
deren
Auto
kaputt
ist,
hilft
mir.
Das
Buch,
das
ich
lese,
ist
spannend.
In
der
Stadt,
in
der
ich
wohne,
gibt
es
viele
Museen.
deren
bzw.
dessen
(Genitiv.
Zudem
gibt
es
dessen/deren
für
Besitzverhältnisse).
Für
Orte
und
Zeiten
werden
auch
Relativadverbien
wie
wo,
wann,
weshalb
verwendet;
in
formellem
Stil
häufiger
welche.
z.
B.
Was
ich
sagen
will,
ist
wichtig.
Die
Wortstellung
im
Relativsatz
folgt
den
allgemeinen
Regeln
des
deutschen
Nebensatzes:
das
konjugierte
Verb
steht
am
Satzende.
Bezugswort.