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Reisetätigkeit

Reisetätigkeit bezeichnet die Gesamtheit der beruflich veranlassten Reisen einer Person – also Aktivitäten, bei denen der Arbeits- oder Lebensort zugunsten eines anderen Ortes verlassen wird. Typische Formen sind Dienstreisen, Außentermine zu Kundinnen oder Kunden, Montage-, Wartungs- oder Installationsarbeiten, Teilnahme an Schulungen, Kongressen oder Feldforschungen sowie Projektarbeiten an anderen Standorten. Reisetätigkeit umfasst sowohl kurze Fahrten als auch mehrtägige Einsätze, einschließlich notwendiger Übernachtungen und Reisezeiten, in denen Aufgaben erledigt oder Termine wahrgenommen werden.

Im Arbeits- und Sozialrecht wird Reisetätigkeit in der Regel als Arbeitszeit erfasst, sofern der Reisende während

In der Praxis erfolgt die Abwicklung der Reisetätigkeit über das Reisemanagement: Planung, Genehmigung, Abrechnung von Reisekosten,

Typische Akteure sind Vertriebsmitarbeiter, Techniker, Forscher, Berater sowie Führungskräfte. Reisetätigkeit wirkt sich auf Produktivität, Kostenstruktur, Arbeitszufriedenheit

der
Reise
tätig
wird.
Unbezahlte
Pendelzeiten
zwischen
Wohnung
und
regelmäßigem
Arbeitsort
zählen
oft
nicht
dazu,
während
Verpflichtungen
in
der
Reisezeit
wie
Kundengespräche
oder
Instandhaltungsarbeiten
dies
rechtfertigen.
Die
genaue
Rechtslage
variiert
je
nach
Land,
Branche
und
vertraglicher
Regelung.
Spesen
und
Fahrtkosten,
sowie
Dokumentation
von
Reisedauer,
Orten
und
Inhalten
der
Termine.
Nachhaltigkeit
und
Sicherheit
gewinnen
an
Bedeutung,
zum
Beispiel
durch
Optimierung
von
Reiserouten,
Einsatz
virtueller
Alternativen
bei
geringem
Nutzen
einer
Reise
sowie
Einhaltung
von
Arbeitsschutz-
und
Gesundheitsvorschriften.
und
Umweltbilanz
aus
und
bleibt
damit
ein
zentrales
Thema
in
Personal-
und
Unternehmensführung.