Reisetätigkeit
Reisetätigkeit bezeichnet die Gesamtheit der beruflich veranlassten Reisen einer Person – also Aktivitäten, bei denen der Arbeits- oder Lebensort zugunsten eines anderen Ortes verlassen wird. Typische Formen sind Dienstreisen, Außentermine zu Kundinnen oder Kunden, Montage-, Wartungs- oder Installationsarbeiten, Teilnahme an Schulungen, Kongressen oder Feldforschungen sowie Projektarbeiten an anderen Standorten. Reisetätigkeit umfasst sowohl kurze Fahrten als auch mehrtägige Einsätze, einschließlich notwendiger Übernachtungen und Reisezeiten, in denen Aufgaben erledigt oder Termine wahrgenommen werden.
Im Arbeits- und Sozialrecht wird Reisetätigkeit in der Regel als Arbeitszeit erfasst, sofern der Reisende während
In der Praxis erfolgt die Abwicklung der Reisetätigkeit über das Reisemanagement: Planung, Genehmigung, Abrechnung von Reisekosten,
Typische Akteure sind Vertriebsmitarbeiter, Techniker, Forscher, Berater sowie Führungskräfte. Reisetätigkeit wirkt sich auf Produktivität, Kostenstruktur, Arbeitszufriedenheit