RehaMaßnahmen
RehaMaßnahmen bezeichnet eine Bandbreite medizinischer, beruflicher und sozialer Interventionen zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nach Krankheit, Unfall oder Beeinträchtigung. Ziel ist die Rückkehr in Arbeit und Alltag sowie die Vermeidung weiterer Funktionsverluste.
Typen: Medizinische Rehabilitation (z. B. Therapien zur Funktionsverbesserung), Berufliche Wiedereingliederung (Umschulung, Weiterbildung, Arbeitsplatzanpassungen), Teilhabe am Arbeitsleben
Rechtsgrundlagen und Finanzierung: In Deutschland greifen SGB VI und, je nach Fall, SGB IX. Die Leistungen werden
Ablauf: Anspruchsberechtigt sind Versicherte, Arbeitnehmer, Selbständige oder Pensionäre mit gesundheitlichen Einschränkungen. Die Antragstellung erfolgt üblicherweise über
Wirkung: RehaMaßnahmen sollen Funktionsfähigkeit verbessern, die Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützen und Frühverrentung vermeiden. Erfolgsindikatoren sind