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Raumfahrtbehörden

Raumfahrtbehörden sind staatliche oder staatsnahe Einrichtungen, die zivile Raumfahrtprogramme planen, durchführen und regulieren. Ihre Aufgaben umfassen Politikgestaltung, Haushaltsplanung, Missionsentwicklung, die Genehmigung von Starts, Sicherheits- und Rechtsfragen sowie die Förderung von Wissenschaft, Technologie und Industrie im Bereich Raumfahrt. In vielen Ländern sind sie dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung oder Verkehr unterstellt oder arbeiten als eigenständige Behörden.

International arbeiten Raumfahrtbehörden mit anderen Staaten, Organisationen und der Industrie zusammen. Sie koordinieren Ziele, Standards und

Zu den bekanntesten Raumfahrtbehörden gehören NASA (USA), Roscosmos (Russland), CNSA (China), JAXA (Japan) und ISRO (Indien).

Typische Aufgaben umfassen Erdbeobachtung, Telekommunikation, Navigationssatelliten, Raumsonden, bemannte Raumfahrt sowie Grundlagenforschung in Wissenschaft und Technik. Raumfahrtbehörden

gemeinsame
Projekte
und
stützen
sich
auf
völkerrechtliche
Rahmenbedingungen,
darunter
den
Weltraumvertrag
von
1967,
sowie
auf
UNO-Gremien
und
branchenweite
Koordination.
Dazu
gehören
multilaterale
Kooperationsplattformen
und
gemeinsame
Missionsprogramme,
die
oft
durch
zwischenstaatliche
Organisationen
oder
Kooperationsräume
getragen
werden.
In
Europa
arbeiten
nationale
Einrichtungen
wie
DLR
(Deutschland),
CNES
(Frankreich),
ASI
(Italien)
und
UKSA
(Vereinigtes
Königreich)
eng
mit
der
European
Space
Agency
(ESA)
zusammen,
einer
zwischenstaatlichen
Organisation.
Weitere
Beispiele
sind
CSA
(Kanada)
und
weitere
nationale
Ämter
weltweit.
dienen
der
langfristigen
strategischen
Planung,
regulatorischen
Sicherung
von
Starts
und
internationaler
Kooperation
im
zivilen
Raumfahrtbereich.