REACHVorschriften
REACH steht für die Europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Verordnung (EU) Nr. 1907/2006). Sie zielt darauf ab, Risiken chemischer Stoffe für Gesundheit und Umwelt durch bessere Informationen entlang der Lieferkette zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Die Verordnung gilt grundsätzlich für in der EU hergestellte oder importierte Stoffe in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr und erstreckt sich auch auf Zubereitungen (Mixtures) sowie unter bestimmten Bedingungen auf Stoffe in Artikeln.
Wichtige Pflichten betreffen Hersteller und Importeure: Sie müssen Stoffe registrieren und Dossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur
Ein zentraler Aspekt von REACH ist die Liste der Substanzen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) auf
Ausnahmen betreffen unter anderem radioaktive Stoffe, Arzneimittel sowie bestimmte natürliche Substanzen und einige Stoffe in Artikeln.