Provisionsansprüche
Provisionsansprüche bezeichnen Ansprüche auf Vergütung in Form von Provisionszahlungen, die Vermittler, Makler oder Handelsvertreter für von ihnen herbeigeführte oder abgeschlossene Geschäftsverträge erhalten. Der Begriff wird vor allem im deutschen Arbeits- und Handelsvertreterrecht verwendet. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus vertraglichen Vereinbarungen; zusätzlich normieren das Handelsgesetzbuch (HGB) in Bezug auf Handelsvertreter bestimmte Anspruchsgrundlagen, insbesondere zur angemessenen Vergütung und zu Ansprüchen nach Beendigung des Vertrags.
Entstehung und Berechnung: Der Anspruch entsteht in der Regel mit dem Erfolg – dem Abschluss eines Vertrages
Beendigung des Verhältnisses: Bei Beendigung von Vermittlungs- oder Handelsvertreterverträgen können auch nachvertragliche Provisionsansprüche bestehen, soweit der
Verjährung und Durchsetzung: Provisionsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung; in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt
Praxishinweis: Klar formulierte Provisionsvereinbarungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Pflichten sowie Zeitpunkte der Zahlung festzulegen.