Home

Provisionsansprüche

Provisionsansprüche bezeichnen Ansprüche auf Vergütung in Form von Provisionszahlungen, die Vermittler, Makler oder Handelsvertreter für von ihnen herbeigeführte oder abgeschlossene Geschäftsverträge erhalten. Der Begriff wird vor allem im deutschen Arbeits- und Handelsvertreterrecht verwendet. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus vertraglichen Vereinbarungen; zusätzlich normieren das Handelsgesetzbuch (HGB) in Bezug auf Handelsvertreter bestimmte Anspruchsgrundlagen, insbesondere zur angemessenen Vergütung und zu Ansprüchen nach Beendigung des Vertrags.

Entstehung und Berechnung: Der Anspruch entsteht in der Regel mit dem Erfolg – dem Abschluss eines Vertrages

Beendigung des Verhältnisses: Bei Beendigung von Vermittlungs- oder Handelsvertreterverträgen können auch nachvertragliche Provisionsansprüche bestehen, soweit der

Verjährung und Durchsetzung: Provisionsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung; in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt

Praxishinweis: Klar formulierte Provisionsvereinbarungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Pflichten sowie Zeitpunkte der Zahlung festzulegen.

oder
dem
Eingang
der
vertraglich
vereinbarten
Zahlung.
Die
Höhe
richtet
sich
nach
der
im
Provisionsvertrag
vereinbarten
Provision
oder
nach
dem
Prozentsatz
des
verhandelten
Umsatz.
Fälligkeit
kann
vertraglich
festgelegt
oder
sich
aus
gesetzlichen
Vorgaben
ergeben.
durch
den
Vertreter
vermittelte
Geschäftserfolg
noch
zu
berücksichtigen
ist
oder
vertragliche
Regelungen
dies
vorsehen.
mit
dem
Schluss
des
Jahres,
in
dem
der
Anspruch
entstanden
ist.
Streitigkeiten
betreffen
häufig
Berechnungsgrundlagen,
Fälligkeiten
und
Rückabwicklungen;
Klärung
erfolgt
vor
Zivilgerichten
oder
Schiedsstellen.