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Projektgesellschaft

Eine Projektgesellschaft ist eine rechtlich eigenständige Gesellschaft, die zu einem bestimmten Vorhaben gegründet wird, um dieses allein oder vorübergehend zu realisieren. Sie führt Vermögenswerte, Verträge und Cashflows des Projekts in einer eigenen Bilanz aus und dient der Abgrenzung von Risiken und Verantwortlichkeiten gegenüber Mutterunternehmensstrukturen. Sie wird oft als Special Purpose Vehicle (SPV) bezeichnet.

Typische Rechtsformen sind GmbH oder AG; die Gesellschaft wird meist von Sponsoren, Investoren oder Auftraggebern gehalten.

Finanziert wird die Projektgesellschaft häufig über Projektfinanzierung, bei der Fremdmittel durch die erwarteten Projekt-Cashflows gedeckt sind

Einsatzgebiete reichen von Public-Private-Partnerships, Verkehrsinfrastruktur und Energieerzeugung bis zu Immobilienentwicklungen. In vielen Jurisdiktionen dient das SPV-Modell

Nachteile sind erhöhte Komplexität, zusätzliche Kosten und potenzielle Off-Balance-Sheet-Risiken. Nach Abschluss des Projekts kann die Gesellschaft

Die
Governance
erfolgt
durch
Vorstand
oder
Geschäftsführung,
während
zentrale
Vertragswerke
–
Investoren-
oder
Aktionärsvereinbarungen
–
die
Struktur,
Kapitalkosten
und
Risikoverteilung
festlegen.
und
die
Haftung
auf
das
SPV
beschränkt
bleibt
(un-
oder
begrenzt-recourse).
Typische
Verträge
umfassen
Offtake-
oder
Lieferverträge,
Bau-
und
Betriebsverträge
sowie
Genehmigungen.
der
Risikopräzisierung,
Finanzierungstransparenz
und
Rechtsabgrenzung.
aufgelöst
oder
in
einen
laufenden
Betrieb
überführt
werden.