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Aktionärsvereinbarungen

Eine Aktionärsvereinbarung ist eine private vertragliche Vereinbarung zwischen den Aktionären einer Gesellschaft, die Rechte und Pflichten regelt, die über die Bestimmungen der Satzung und gesetzlicher Vorgaben hinausgehen. Sie kommt typischerweise in GmbH-, AG- und Start-up-Konstellationen zum Einsatz und ergänzt das formale Gesellschaftsrecht.

Zweck der Vereinbarung ist es, stabile Governance sicherzustellen, den Schutz von Minderheits- und Mehrheitsaktionären zu verbessern

Typische Inhalte umfassen Transferbeschränkungen (Veräußerungs- oder Vorkaufsrechte), Tag-along- und Drag-along-Regelungen, Bezugsrechte sowie Bewertungsmechanismen für Kaufpreise. Weitere

Finanzielle Regelungen betreffen Ausschüttungspolitik, Dividenden und ggf. stille Beteiligungen oder Nachschussverpflichtungen. Exit-Klauseln, insbesondere Drag-along-Rechte, sichern bei

Laufzeit, Änderungs- und Kündigungsvoraussetzungen, Rechtswahl, Gerichtsstand sowie Durchsetzungs- und Rechtsbehelfsklauseln gehören ebenfalls zum typischen Rahmen. Eine

und
Regelungen
zu
Anteilsübertragungen,
Stimmrechtsabstimmungen
sowie
zu
einer
gemeinsamen
Exit-
oder
Kapitalstrategie
festzulegen.
Sie
dient
auch
der
Klarstellung
von
Informationsrechten,
Kontrollmöglichkeiten
und
Konfliktpräventionsmechanismen.
Regelungen
betreffen
Kapitalmaßnahmen
wie
Kapitalerhöhungen,
Kapitalaufrufe
und
Finanzierungspflichten.
Politische
und
organisatorische
Themen
können
Governance-
und
Informationsrechte,
Vorstandszusammensetzung,
Vetorechte
sowie
Berichts-
und
Informationspflichten
umfassen.
Veräußerungen
des
Unternehmens
einen
geordneten
Ablauf;
Minderheiten
erhalten
durch
Tag-along-Rechte
Gelegenheit,
mitverkauft
zu
werden.
Aktionärsvereinbarung
ergänzt
das
Gesellschaftsrecht,
kann
aber
dessen
zwingende
Vorschriften
nicht
außer
Kraft
setzen.
Inhalte
sollten
klar,
eindeutig
und
aktuell
formuliert
werden
und
sich
regelmäßig
an
der
Entwicklung
der
Gesellschaft
orientieren.