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Vorstandszusammensetzung

Vorstandszusammensetzung bezeichnet die Zusammensetzung des Vorstands eines Unternehmens, also des leitenden Managementorgans, das in der Regel für die operative Geschäftsführung und die Umsetzung der Strategie verantwortlich ist. In Deutschland arbeitet der Vorstand in der Regel im Zwei-Säulen-System mit einem Aufsichtsrat zusammen, der den Vorstand kontrolliert und berät; der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und kann seine Zusammensetzung beeinflussen.

Typische Kriterien für die Zusammensetzung sind Größe und Struktur des Vorstands, fachliche Qualifikationen (z. B. Finanzen,

Diversity und Mitbestimmung beeinflussen die Zusammensetzung ebenfalls erheblich. In Deutschland wirkt sich die Mitbestimmung auf den

Recht,
Industrieerfahrung,
Risikomanagement,
Digitalisierung),
Führungserfahrung
und
Branchenkenntnis.
Die
unabhängige
Stabilität
des
Vorstands
wird
oft
durch
klare
Rollenverteilung,
abgestimmte
Kompetenzen
und
eine
geordnete
Nachfolgeplanung
gewährleistet.
Im
Vergleich
zum
Aufsichtsrat
stehen
beim
Vorstand
meist
die
operative
Eignung,
Leistungsfähigkeit
und
der
strategische
Fit
im
Vordergrund;
Unabhängigkeit
wird
hier
stärker
aus
fachlicher
und
persönlicher
Qualifikation
abgeleitet
als
durch
formale
Unabhängigkeitskriterien.
Aufsichtsrat
aus,
der
Arbeitnehmervertreter
umfasst;
der
Vorstand
wird
davon
unabhängig
eingesetzt.
Juristische
Vorgaben,
Corporate-Governance-Kodizes
und
freiwillige
Zielgrößen
fördern
eine
ausgewogene
Mischung
aus
Branchenkenntnis,
Geschlechtervielfalt,
alters-
und
erfahrungsgemäß
ausgewogener
Zusammensetzung.
Gesetzliche
und
vertragliche
Regelungen
regeln
Amtsdauer,
Wiederbestellung,
Abberufung
und
Nachfolge,
wobei
regelmäßige
Bewertungen
und
nominierungsgetriebene
Nachfolgeplanung
zentral
sind.