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Probefahrten

Probefahrt, auch Probefahren genannt, bezeichnet die Fahrt mit einem Fahrzeug durch einen potenziellen Käufer, um dessen Fahreigenschaften, Verhalten im Straßenverkehr, Komfort und Ausstattung zu testen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird. Sie ist im Automobilhandel eine gängige Serviceleistung und wird sowohl für Neuwagen als auch Gebrauchtwagen angeboten.

Ablauf und Rahmenbedingungen: Der Interessent vereinbart einen Termin und muss in der Regel einen gültigen Führerschein

Voraussetzungen und Haftung: Typische Voraussetzung ist die Volljährigkeit sowie eine gültige Fahrerlaubnis; je nach Land und

Sicherheit und Zweck: Sicherheitsaspekte stehen im Vordergrund: Der Fahrer muss geltende Verkehrsregeln beachten, und der Händler

Bedeutung im Handel: Probefahrten helfen Verbrauchern, Modelle zu vergleichen, Fahrkomfort und Fahrverhalten zu beurteilen, und dienen

vorlegen.
Der
Händler
klärt
Versicherungsfragen,
Begleitregelungen
und
etwaige
Einschränkungen
zum
Kilometerumfang
oder
zum
vorgesehenen
Fahrgebiet.
In
der
Praxis
wird
die
Probefahrt
oft
von
einem
Mitarbeiter
des
Händlers
begleitet;
in
manchen
Fällen
darf
der
Kunde
selbst
fahren,
wobei
das
Fahrzeug
versichert
bleibt.
Händler
können
zusätzlich
Adressnachweis,
Kontaktdaten
oder
eine
Kreditkartenangabe
verlangt
werden.
Die
genaue
Altersgrenze
variiert.
Der
Käufer
haftet
für
Schäden
während
der
Probefahrt,
weshalb
Mängel
oder
unsichere
Zustände
am
Fahrzeug
in
der
Regel
vorab
gemeldet
werden.
kann
bei
Mängeln
die
Probefahrt
abbrechen.
Zweck
der
Probefahrt
ist
es,
dem
Interessenten
ein
realistisches
Fahrgefühl
zu
vermitteln
und
eine
fundierte
Kaufentscheidung
zu
ermöglichen.
als
wichtiges
Instrument
zur
Kundengewinnung.
Es
existieren
zudem
Varianten
wie
verlängerte
oder
speziell
konfigurierte
Probefahrten
bzw.
Promoangebote.