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Privatwohnung

Privatwohnung bezeichnet in der Regel eine Wohnung, die von einer Privatperson oder einem privaten Vermieter dauerhaft vermietet wird, im Gegensatz zu Objekten im Bestand eines Wohnungsunternehmens, einer Genossenschaft oder einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft. Eine Privatwohnung kann unmöbliert oder möbliert vermietet werden und sich in einem Mehrfamilienhaus, einem Einfamilienhaus oder einer anderen Wohnform befinden.

Der Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten beider Seiten und unterliegt dem deutschen Mietrecht (BGB). Typische Bestandteile

Unter dem Gesichtspunkt des Mietmarkts dient die Bezeichnung Privatwohnung oft der Transparenz für Suchende, die direkt

sind
Mietzins,
Kaution,
Nebenkosten,
Vertragslaufzeit,
Kündigungsfristen
sowie
Vereinbarungen
zu
Instandhaltung
und
Schönheitsreparaturen.
Private
Vermieter
können
flexiblere,
aber
auch
individuellere
Absprachen
treffen
als
große
Vermieterportfolios.
Die
Kaution
beträgt
in
der
Regel
bis
zu
drei
Nettokaltmieten,
die
Nebenkostenabrechnung
erfolgt
jährlich.
Untervermietung
bedarf
der
Zustimmung
des
Vermieters.
von
privaten
Vermietern
eine
Wohnung
finden
möchten.
In
touristischen
Regionen
werden
Privatwohnungen
auch
als
Ferienwohnungen
angeboten,
wobei
lokale
gesetzliche
Regelungen
zu
Kurzzeitvermietungen
zu
beachten
sind.
Rechtlich
gilt
in
Deutschland
der
Kündigungsschutz,
sofern
der
Mietvertrag
nicht
sachlich
begrenzt
ist.