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Genossenschaft

Eine Genossenschaft, kurz Genossenschaft, ist eine rechtsfähige Vereinigung, die das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb fördert. Genossenschaften arbeiten nach dem Prinzip der Selbsthilfe und richten sich an Nutzer statt an externe Investoren. In Deutschland unterliegen sie dem Genossenschaftsgesetz (GenG).

Ziel ist die Bereitstellung oder Verbesserung von Gütern und Dienstleistungen zu fairen Bedingungen, oft in Bereichen

Finanzierung erfolgt durch Genossenschaftsanteile der Mitglieder. Anteile dienen der Kapitalbeschaffung, sind in der Regel nicht frei

Typen: Einkaufsgenossenschaften, Kreditgenossenschaften (wie Raiffeisen- und Volksbanken), Wohnungsbaugenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften sowie Dienstleistungsgenossenschaften.

Historisch entstanden im 19. Jahrhundert in Deutschland; Pioniere wie Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch trugen

Vorteile sind demokratische Kontrolle, Stabilisierung von Preisen und Zugang zu gemeinschaftlich genutzten Gütern; Herausforderungen sind begrenzte

wie
Wohnen,
Kreditversorgung,
Handel
oder
Landwirtschaft.
Die
Genossenschaft
wird
von
einem
Vorstand
geleitet;
die
Aufsicht
prüft
die
Tätigkeit;
die
Mitgliederversammlung
entscheidet
über
Grundsatzfragen.
Die
Organisation
folgt
dem
Prinzip
"ein
Mitglied,
eine
Stimme"
–
unabhängig
von
der
Höhe
der
eingezahlten
Anteile.
handelbar.
Gewinne
werden
in
Rücklagen
eingestellt
oder
als
Patronatserträge/Rückvergütungen
entsprechend
der
Nutzung
an
die
Mitglieder
ausgeschüttet.
zur
Entwicklung
von
Genossenschaften
zur
Kredit-
und
Versorgungssicherung
bei.
Das
genossenschaftliche
Prinzip
orientiert
sich
an
Selbsthilfe,
Selbstverwaltung
und
demokratischer
Mitbestimmung.
Kapitalbeschaffung
und
längere
Entscheidungswege.
In
vielen
Ländern,
besonders
im
deutschsprachigen
Raum,
gilt
die
Genossenschaft
als
verbreitete
Rechtsform
für
kollektive
wirtschaftliche
Aktivitäten.