Privatrechte
Privatrechte, auch Zivilrecht genannt, ist der Rechtsbereich, der Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen, Unternehmen und anderen privaten Rechtssubjekten regelt. Es behandelt Rechtsgeschäfte, Vermögens- und Persönlichkeitsrechte sowie die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten in privaten Lebenssachverhalten. Ziel des Privatrechts ist es, private Autonomie zu schützen, Rechtsklarheit zu schaffen und durch Rechtsfolgen bei Verletzungen Wiedergutmachung zu ermöglichen.
In vielen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Sprachraum, ist das Privatrecht codifiziert. In Deutschland bildet das Bürgerliche
Zentrale Prinzipien des Privatrechts sind Privatautonomie (Freiheit der Vertragsschließung), Treu und Glauben sowie der Schutz der
Der Europäische Rechtsraum beeinflusst das Privatrecht durch supranationale Regelungen und harmonisierte Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich des