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Privatrechte

Privatrechte, auch Zivilrecht genannt, ist der Rechtsbereich, der Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen, Unternehmen und anderen privaten Rechtssubjekten regelt. Es behandelt Rechtsgeschäfte, Vermögens- und Persönlichkeitsrechte sowie die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten in privaten Lebenssachverhalten. Ziel des Privatrechts ist es, private Autonomie zu schützen, Rechtsklarheit zu schaffen und durch Rechtsfolgen bei Verletzungen Wiedergutmachung zu ermöglichen.

In vielen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Sprachraum, ist das Privatrecht codifiziert. In Deutschland bildet das Bürgerliche

Zentrale Prinzipien des Privatrechts sind Privatautonomie (Freiheit der Vertragsschließung), Treu und Glauben sowie der Schutz der

Der Europäische Rechtsraum beeinflusst das Privatrecht durch supranationale Regelungen und harmonisierte Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich des

Gesetzbuch
(BGB)
die
zentrale
Kodifikation.
Ergänzend
regeln
das
Handelsgesetzbuch
(HGB)
handels-
und
geschäftsverkehrsrelevante
Fragen,
während
das
Einführungsgesetz
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuche
(EGBGB)
Grundsatzfragen
und
Übergangsregelungen
enthält.
Das
Privatrecht
gliedert
sich
typischerweise
in
Allgemeiner
Teil,
Schuldrecht
(Verträge
und
Leistungsstörungen),
Sachenrecht
(Eigentum
und
dingliche
Rechte),
Familienrecht
sowie
Erbrecht.
Daneben
spielen
Delikts-
und
Bereicherungsrecht
eine
wichtige
Rolle
bei
Schadensersatz-
und
Zweckveränderungsfragen.
Rechtspositionen
einzelner.
Das
Privatrecht
regelt
Ansprüche,
Leistungen,
Schadensersatz,
Eigentumsübertragung,
Ehe,
Scheidung,
Erbschaften
und
ähnliche
Rechtsverhältnisse,
oft
mit
konkreten
Rechtsfolgen
wie
Leistungs-
oder
Unterlassungsansprüchen,
Rückabwicklung
oder
Vermögensausgleich.
Europäischen
Privatrechts
und
der
internationalen
Rechtsverkehrsfragen.
Privatrecht
steht
im
Gegensatz
zum
Öffentlichen
Recht,
das
Beziehungen
zwischen
Privaten
und
dem
Staat
sowie
öffentliche
Interessen
regelt.