Pflichtunternehmern
Pflichtunternehmer bezeichnet im Umsatzsteuerrecht Unternehmer, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet sind. Dazu zählen in der Regel Unternehmen oder Selbstständige, deren Umsätze den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer betreffen und die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Pflichtunternehmer sind zur Registrierung beim Finanzamt verpflichtet, müssen Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen ausweisen und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) abgeben. Die Voranmeldungen erfolgen monatlich oder vierteljährlich, abhängig von der Umsatzhöhe, und führen zur Zahlung der Umsatzsteuer. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Vorsteuer aus eigenen Eingangsrechnungen abzuziehen.
Auf Rechnungen müssen Pflichtunternehmer alle gesetzlich geforderten Angaben machen, einschließlich Umsatzsteuerbetrag, Steuersatz, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsdatum
Kleinunternehmerregelung und Pflichten: Unternehmer, die die Grenzwerte nach § 19 UStG nicht überschreiten, können die Kleinunternehmerregelung wählen
Auswirkungen: Pflichtunternehmer müssen sich regelmäßig mit Fragen der Buchführung, Vorsteuerabzug, Fristen und Zahlungswege auseinandersetzen; Verstöße können