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Pachteinnahmen

Pachteinnahmen bezeichnet die Einnahmen, die ein Eigentümer oder Verpächter aus der Verpachtung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Betriebsanlagen oder Nutzungsrechten erhält. Typische Gegenstände sind landwirtschaftliche Flächen, Wälder, Gewerbeimmobilien oder andere Rechte, die dem Pächter gegen Zahlung eines Pachtzinses zur Nutzung überlassen werden.

Beim Pachtvertrag erhält der Pächter das Recht zur Nutzung des übertragenen Gegenstands und in der Regel auch

Steuerlich werden Pachteinnahmen in vielen Rechtsordnungen als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung behandelt. Für den Verpächter

Wichtige Unterschiede bestehen zu Miete: Pacht beruht oft auf dem Zuwachs oder Ertrag aus dem vertraglich überlassenen

Siehe auch: Vermietung und Verpachtung, Pacht, Miete, Fruchtziehung.

das
Recht
zur
Nutzung
der
darauf
erzielbaren
Früchte
oder
Erträge.
Im
Gegensatz
zur
Miete
umfasst
Pacht
somit
auch
die
Fruchtziehung
bzw.
Nutzungen
aus
dem
verpachteten
Objekt.
Die
Verträge
regeln
Laufzeit,
Höhe
des
Pachtzinses,
Anpassungsmechanismen,
Pflichten
zur
Instandhaltung
sowie
Rechte
und
Pflichten
bei
Änderungen
oder
Beendigung
des
Vertrags.
bedeutet
dies
in
der
Regel
Zuordnung
zu
entsprechenden
Einkünften,
Abzug
von
Werbungskosten
wie
Instandhaltung,
Verwaltungskosten,
Zinsen
oder
Abschreibungen
bei
betrieblich
genutzten
Objekten.
Verluste
aus
Vermietung
und
Verpachtung
können
in
bestimmten
Grenzen
mit
anderen
Einkünften
verrechnet
werden.
Objekt,
während
Miete
primär
die
Nutzung
des
vorhandenen
Rechts/Objekts
gegen
Zahlung
regelt.
Pachteinnahmen
können
daher
aus
landwirtschaftlichen
Pachtverhältnissen,
Foresten,
Immobilien-
oder
Gewerbeverpachtungen
stammen.