Pachteinnahmen
Pachteinnahmen bezeichnet die Einnahmen, die ein Eigentümer oder Verpächter aus der Verpachtung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Betriebsanlagen oder Nutzungsrechten erhält. Typische Gegenstände sind landwirtschaftliche Flächen, Wälder, Gewerbeimmobilien oder andere Rechte, die dem Pächter gegen Zahlung eines Pachtzinses zur Nutzung überlassen werden.
Beim Pachtvertrag erhält der Pächter das Recht zur Nutzung des übertragenen Gegenstands und in der Regel auch
Steuerlich werden Pachteinnahmen in vielen Rechtsordnungen als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung behandelt. Für den Verpächter
Wichtige Unterschiede bestehen zu Miete: Pacht beruht oft auf dem Zuwachs oder Ertrag aus dem vertraglich überlassenen
Siehe auch: Vermietung und Verpachtung, Pacht, Miete, Fruchtziehung.