Organspenden
Organspenden bezeichnet die freiwillige Übertragung von Organen oder Gewebe von einem Spender auf einen Empfänger im Rahmen einer Transplantation. Spenden können postmortem erfolgen oder von lebenden Spendern. Zu den transplantierbaren Organen gehören Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm; Gewebe wie Hornhaut, Knochen oder Haut kann ebenfalls gespendet werden.
In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz die Spende. Der Wille des Spenders muss vorliegen oder die Zustimmung
Lebendspende ist möglich, meist für Nieren oder Leberlappen; lebende Spender unterziehen sich umfangreichen medizinischen Untersuchungen, Aufklärungen
Der Ablauf umfasst üblicherweise die Registrierung eines Spenderwillens, ärztliche Prüfung, Aufklärung der Angehörigen, die konkrete Spende
Ethik und Gesellschaft adressieren Autonomie, Spenderschutz, Empfängerschutz und gesellschaftliche Verantwortung. Politische Debatten betreffen Modelle des Zustimmungs-